Stellungnahme - 2013/AN/5012-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird gemäß Beschluss Nr. 2012/AN/3057 beauftragt, bei der Aufstellung des B-Plan-Gebietes Groter Pohl alle rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, damit in diesem Gebiet studentisches Wohnen in einer Größenordnung von mindestens 300 Wohnheimplätzen o. ä. ermöglicht werden kann.

 

 

Stellungnahme:

 

Im Geltungsbereich des kommenden Bebauungsplans für das Gesamtgebiet der Flächen zwischen Südring, Bahntrasse und Erich-Schlesinger-Straße soll entsprechend Flächennutzungsplan vor allem Wohnungsbau entstehen und demzufolge auch mehrere allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. In allgemeinen Wohngebieten sind auch Studentenwohnheime als spezielle Form des Wohnens bauplanungsrechtlich allgemein zulässig. Damit wären grundsätzlich alle öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen mit der zukünftigen Satzung des B-Planes für studentisches Wohnen in der genannten Größenordnung gegeben.

Die darüber hinausgehende Umsetzung dieses Zieles ist dann Sache der Grundstückseigentümer. Da die Hansestadt Rostock über umfangreiches Eigentum im Plangebiet verfügt, sind über den B-Plan hinaus dann Entscheidungen bei der Vergabe des Grundstückes zu treffen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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06.11.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben