Beschlussvorlage - 2013/BV/4807

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) Anlagen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2012/BV/3790

                                              

Sachverhalt:

Das Gebührenmodell der Abfallgebühren und die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.

 

Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfalleinsammlung von überlassungspflichtigen Abfällen und Abfallverwertung von organischen Abfällen sowie der Gebührenerhebung ist durch die Verträge

-          Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),

-          Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)

-          Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)

mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) geregelt.

Die SR GmbH legte am   28.06.2013 ihre Kalkulation für das Jahr 2014 vor. Diese Kalkulation wurde durch den Preisprüfer Herrn Henssen entsprechend VOPR 30/53 und LSP geprüft. Der Preisprüfbericht ist dem Kalkulationsordner beigefügt. Er bildet die Grundlage für die Übernahme der Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Im Anschluss an ein europaweites Ausschreibungsverfahren wurde die Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle der HRO 2011 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH) beauftragt (Beschluss 2010/BV/1714).

 

Für die Errichtung, Bewirtschaftung und Betrieb der 4 Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock besteht nach einer europaweiten Ausschreibung entsprechend Beschluss des Hauptausschusses   2013/BV/4344    ein Vertrag mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH.

 

Die Leistung Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen, incl. Behälteraufstellung und –bewirtschaftung wurde im europaweiten Wettbewerb an das Unternehmen Veolia Umweltservice Nord für den Zeitraum 01.01.2010-31.12.2012 mit einer Option zur Verlängerung bis 31.12.2014 vergeben. Die Verlängerung des Vertrages wurde mit Beschluss 2011/BV/1940 beschlossen und beauftragt.

 

Der Vertrag zur Erfassung und Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten wurde für die Jahre 2012-2014 an die SR Service GmbH vergeben. (Beschluss 2011/BV/2472)

 

Der Vertrag zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten der Hansestadt Rostock wurde zum 01.01.2014 neu vergeben.  Vertragspartner wurde die Firma          

Veolia Umweltservice Nord GmbH (Beschluss  2013/BV/4615)

 

Der Vertrag zur Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock wurde in einem europaweiten Wettbewerb ab 01.01.2014 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH neu vergeben. (Beschluss  Beschluss 2013/BV/4349)

 

1.      Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr

 

Ohne  Berücksichtigung der in den Kalkulationen eingerechneten Abschläge (Schrott-einnahmen, Altpapiererlöse und Ergebnisse der Nachkalkulation)  kommt es im Jahr 2014 zu einer Erhöhung der Gesamtkosten um   712.226 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

14.620.857 Euro im Jahr 2013. Diese Kostenerhöhung setzt sich zusammen aus 

500.992  Euro bei der Abfallverwertung und aus 211.235 Euro bei der Abfallentsorgung.

 

1.1. Abfallentsorgung 

 

Die Kostenerhöhung in der Abfallentsorgung resultiert hauptsächlich aus den Entleerungskosten des Haus- und Geschäftsmülls. Diese Leistungen werden von der Stadtentsorgung Rostock GmbH erbracht. Auf Grund von Tariferhöhungen in dem Unternehmen steigen die Personalkosten  um ca. 2,2-2,8 % an. Die Entwicklung der Personalkosten der SR GmbH ist durch den am 30.04.2012 abgeschlossenen

1. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di  festgelegt.

 

Weiterhin ist ein leichter Anstieg der Anzahl der Entleerungen zu verzeichnen.

Die Restabfallbehandlungskosten reduzieren sich auf Grund des Rückganges der geplanten Mengen von 44.876 t auf 44.624 t (252 t).

 

Kosten mindernd wirkt sich die Verrechnung der Kostenabschläge in Höhe von 30 % aus

 

1.2. Abfallverwertung

 

Die Kosten der Abfallverwertung erhöhen sich um 500.992 Euro.

O.g. Erhöhung resultiert aus erhöhten Kosten für die Betreibung der Recyclinghöfe. In den vergangenen Jahren wurden 25 % der Kosten dem DSD zugeordnet. Nach einer Überprüfung durch das Finanzamt wurde der Anteil auf 10 % reduziert. Dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten für den Betrieb der Recyclinghöfe.


Weiterhin erhöhen sich die Kosten bei der Grünschnitt- und Bioabfallsammlung. Diese Leistungen werden von der Stadtentsorgung Rostock GmbH erbracht. Auf Grund der bereits beschriebenen Tariferhöhung in dem Unternehmen und einer Investition bei der Bioabfallsammlung ist ein Kostenanstieg zu verzeichnen. Kosten mindernd wirkt sich die Verrechnung der Kostenabschläge in Höhe von 70 % aus.

 

2. Gebührensätze

2.1. Behältergebühr

 

Diese Gebühr ist eine Verbrauchsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von

Haus- und Geschäftsmüll. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr sind die ermittelten Einzelgebührensätze.

 

2014 werden die Abschläge zu den Gesamtkosten in Höhe von 30 % zur Reduzierung der Kosten und damit zur Verringerung der Gebührensätze eingesetzt. Auf Grund der erhöhten Kosten in der Abfallentsorgung ist ein leichter Anstieg der Behältergebühren zu verzeichnen.

 

Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten der Jahre 2004 bis 2012 zu Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.

 

Tabelle 1 - Anzahl der Entleerungen 2013/2014 im Vergleich

Entleerungen

Behälter

2013

2014

Abfallsack

  900

811   

80 l

120 l

240 l

1.100 l

211.546

109.561

307.563

391.098

 

216.646

111.335

308.949

389.192

Gesamt

1.020.668

1.026.933

 

Tabelle 2 -  Mengenentwicklung Haus- und Geschäftsmüll:

 

Jahr

Haus- und Geschäftsmüll

2000- Ist

54.802 t

2001- Ist

51.494 t

2002- Ist

49.383 t

2003- Ist

47.113 t

2004- Ist

47.490 t

2005- Ist

47.177 t

2006- Ist

47.682 t

2007- Ist

48.334 t

2008- Ist

46.422 t

2009- Ist

46.807 t

2010- Ist

46.660 t

2011- Ist

46.922 t

2012- Ist

45.484  t

2013-Plan

46.703 t

2014-Plan

46.469 t

Um für die Teilprozesse der Abfallentsorgung die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern für die Gebührenkalkulation in der Hansestadt Rostock angewandt.

 

Da die Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor einer hohen Dynamik unterliegen, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für 2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.

 

Diese Dynamik ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:

entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils per März)

Behälter-
größe

2000

2005

2008

2010

2011

2012

2013

80 l

13.844

16.472

17.334  

17.267  

17.399  

17.692  

18.102  

120 l

19.360

15.719

14.522  

13.953  

13.900  

13.929  

14.109  

240 l

93.531  

80.558

75.186  

74.662  

74.730  

75.042  

75.797  

1.100 l

566.823  

485.700

456.170  

438.123  

439.468  

437.780  

431.946  

   gesamt

693.559  

598.443

563.211

544.005  

545.497  

544.444  

539.954  

 

Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im Jahre 2000 (Basisjahr) insgesamt um ca. 22%. Dabei ist festzustellen, dass das Entleerungsvolumen in den Jahren bis 2006 ständig abnahm, im Zeitraum 2006 bis 2009 nahezu unverändert blieb, im Jahr 2010 sich weiter reduzierte und in den Jahren 2011 und 2012 auf diesem Niveau blieb. In diesem Jahr setzte sich der Abwärtstrend wieder fort.

 

Das Entleerungsvolumen der 80-l-Behälter stieg, verglichen mit dem Vorjahr, um 2,3% an. Die Anzahl der Behälter erhöhte sich um 2,7%, wobei sich der bisherige Trend, Abnahme der Behälter mit wöchentlicher Entleerung und Zunahme der Behälter mit 14-täglicher und 4-wöchentlicher Entleerung, fortsetzte.

 

Bei den 120-l-Behältern stieg das Entleerungsvolumen, verglichen mit dem Vorjahr, um 1,3%, wobei der Gesamtbehälterbestand sich um 2,7% erhöhte. Ursache hierfür ist der anhaltende Trend, dass die Behälter mit wöchentlicher Entleerung abnehmen (- 1%) und gleichzeitig die Behälter mit 14-täglicher und 4-wöchentlicher Entleerung zunehmen (+ 5% bzw. 11%).

 

Um 1% ist bei den 240-l-Behältern das Entleerungsvolumen gestiegen, der Behälterbestand um 1,4%. Die Behälter mit 2x-wöchentlicher Entleerung nehmen weiter ab, während bei den Behältern mit wöchentlicher und mit 14-täglicher Entleerung sich der Bestand weiter erhöht.

Im Behälterbestand der 1.100-l-Behältern finden nach wie vor erhebliche Verschiebungen bei den Entleerungsrhythmen statt. Dabei stieg die Anzahl der Behälter mit wöchentlicher Entleerung gegenüber dem Vorjahr um 7,2%, während gleichzeitig die Anzahl der Behälter mit 2x-wöchentlicher Entleerung um weitere 4,5% sank. Damit sank das Entleerungsvolumen bei dieser Behältergröße um 1,3. Die Anzahl aller Behälter stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,4%.

 

Aus der oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass die 1.100 l Behälter unverändert mit ca. 80% dominieren. Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 5,9% am entleerten Volumen, aber einen hohen Anteil am gestellten Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen derzeit 55% am Gesamtbestand beträgt.

 

Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils per März)

Behälter-
größe

2000

2005

2008

2010

2011

2012

2013

80 l

5.786  

8.286

9.194  

9.321  

9.435  

9.630  

9.892  

120 l

3.526  

3.228

3.156  

3.069  

3.082  

3.133  

3.219  

240 l

6.224  

5.729

5.509  

5.507  

5.532  

5.581  

5.657  

1.100 l

5.857  

5.321

5.212  

4.937  

5.088  

5.128  

5.140  

gesamt

21.393  

22.564

23.071  

22.834  

23.132 

23.472  

23.908  

 

Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:

 

1.      Der langsame aber stetige Anstieg des Behälterbestandes setzt sich in diesem Jahr weiter fort. Mit 23.908 Behältern wurde die bisher höchste Anzahl an gestellten Behältern erreicht.

2.      Innerhalb der gleichen Behältergröße wurden in den letzten Jahren immer stärker längere Entleerungsrhythmen gewählt. Die Fortsetzung des Trends kann auch in diesem Jahr festgestellt werden.

3.      Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volumen haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern ab, so dass diese Personengruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.

Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen.

 

Deshalb wurde für die Gebührenkalkulation 2014 durch die Hansestadt Rostock erneut eine Analyse der Abfallmengen in den Abfallbehältern veranlasst. Somit sind Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern die Ergebnisse der „Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet“ vom Mai 2013, die von der Stadtentsorgung Rostock GmbH vorgenommen wurde. So wie in den letzten Jahren wurden aus dem Behälterbestand als repräsentative Anzahlen Stichproben jeweils in einem Umfang von mindestens 1% unter Berücksichtigung der Behältergröße, der Entleerungshäufigkeit und der Herkunft der Abfälle (private Haushaltungen, Gewerbe) gezogen. Aus dem Gesamtbehälterbestand von ca. 23.908 Behältern wurden 321 Behälter für die Stichprobe herangezogen.

 

Die bisherigen Grundsätze, dass diese Verwiegung im gleichen Zeitraum wie in den Vorjahren und im gleichen Entsorgungsgebiet durchgeführt wird, wurden eingehalten. Damit werden weitere zufällige Einflussfaktoren wie saisonale Abhängigkeit des Abfallanfalls und individuelle Verhaltensweisen der Bürger bei der Abfallentsorgung minimiert.

 

Um diese Kontinuität zu gewährleisten, ist es ebenso besonders wichtig, dass die strukturelle Zusammensetzung des Behälterbestandes der Stichproben über die Jahre annähernd gleich bleibt. Es ist vollkommen normal, dass sich im Verwiegungsgebiet hierbei Veränderungen in analoger Weise vollziehen wie im gesamten Stadtgebiet. Wenn auf einem Grundstück Veränderungen im Behälterbestand vorgenommen wurden, also Behälter ganz abgemeldet oder gegen kleinere Behälter getauscht wurden, dann fallen die bisher verwogenen Behälter aus der Stichprobe und müssen durch andere adäquate Behälter ersetzt werden. Deshalb wurde vor Beginn der Verwiegungen der Behälterverwiegungsplan dahingehend geprüft und anschließend für den endgültigen Verwiegungsplan freigegeben.

 

Wie im Vorjahr wurde auch in diesem Jahr ein Fahrzeug mit einer fest installierten Wägeeinrichtung eingesetzt.

Ermittlung der Wertungskennziffern (WKZ)

 

Die von dem unabhängigen Gutachter Herrn Friedrich (fcp) durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2013, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:

Behälter-
größe

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

80 l

23,7 kg

23,7 kg

23,8 kg

16,6 kg

12,8 kg

14,2 kg

13,2 kg

120 l

27,5 kg

27,7 kg

27,0 kg

19,1 kg

17,8 kg

16,4 kg

17,0 kg

240 l

33,8 kg

33,9 kg

33,9 kg

30,5 kg

26,0 kg

26,9 kg

24,5 kg

1.100 l

96,1 kg

95,3 kg

95,4 kg

94,1 kg

85,2 kg

93,9 kg

99,5 kg

Bei der Entwicklung der Durchschnittsgewichte ist festzustellen, dass bei den drei kleineren Behältergrößen die spezifische Dichte sinkt, während diese bei den MGB 1.100 l, sieht man vom Ergebnis des Jahres 2011 ab, nur relativ geringfügig schwankt. Dies bedeutet, dass sich die Relationen zwischen den einzelnen Durchschnittsgewichten weiter zuungunsten der MGB 1.100 l verändern.

 

Auf der Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte für den künftigen Kalkulationszeitraum zu prognostizieren.

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die aus den verschiedenen mathematischen Verfahren ermittelten jeweiligen oberen und unteren Werte und der im Ergebnis der Betrachtungen ermittelte Erwartungswert angegeben.

 

Behältergröße

min.

max.

Erwartungswert

80 l

15,3 kg

18,5 kg

16,0 kg

120 l

16,4 kg

22,0 kg

19,4 kg

240 l

27,0 kg

31,0 kg

27,8 kg

1.100 l

91,2 kg

94,1 kg

91,2 kg

Daraus resultieren folgende WKZ für das Jahr 2014 (im Vergleich zu den Vorjahren):

Behältergröße

für 2014

für 2013

für 2012

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

80 l

16,0 kg

1,0

16,7 kg

1,0

15,8 kg

1,0

120 l

19,4 kg

1,2

20,1 kg

1,2

19,7 kg

1,2

240 l

27,8 kg

1,7

28,6 kg

1,7

28,0 kg

1,6

1.100 l

91,2 kg

5,7

89,2 kg

5,3

83,6 kg

4,9

Wie bereits oben ausgeführt, sind die Veränderungen in den Wertungskennziffern darauf zurückzuführen, dass aufgrund der geringeren Durchschnittsgewichte die Erwartungswerte der kleineren Behälter stärker abgenommen haben als der des MGB 1.100 l.

Nicht in der Tabelle enthalten ist der amtliche Abfallsack 70 l, der als weiterer Gebührentatbestand Berücksichtigung finden muss. Im Gesamtsystem sind diese amtlichen Abfallsäcke mit gegenwärtig 20 Standorten noch als Einzelfälle einzustufen.

Die Verwiegung des amtlichen Abfallsacks war Bestandteil des Verwiegungsplanes, und wurde an einem Standort mit einer Messung vorgenommen (Ergebnisse: 13 kg). Da nur diese eine Messung vorliegt, ist es derzeit nicht möglich, sie statistisch so in die Verwiegungsergebnisse einzubeziehen, dass hieraus belastbare Werte ermittelt werden können. Somit liegen keine Messergebnisse vor, auf deren Grundlage die zu erwartenden Relationen des amtlichen Abfallsacks zu den anderen Abfallbehältern unmittelbar ermittelt werden können. Wenn entsprechende Messergebnisse fehlen, dann ist es in zulässiger Weise nur möglich, den Erwartungswert sachgerecht zu schätzen, wobei die ermittelten Messergebnisse bei der Entscheidungsfindung mit herangezogen werden. Unter Berücksichtigung des Volumens und der Besonderheit des amtlichen Abfallsacks (flexibel) wird als Wertungskennziffer ein Wert von 0,8 eingeschätzt, dies entspricht einem Erwartungswert des Gewichtes von 12,8 kg.

 

2.2. Abfallverwertungsgebühr

 

Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für den Betrieb der Recyclinghöfe, für die Verwertung bzw. Entsorgung von Sperrmüll, Schrott, Altgeräten, Pappe und Papier, Bioabfall, Garten- und Parkabfällen sowie Schadstoffen. Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.

 

Die Verwertungsgebühr erhöht sich leicht im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist zurückzuführen auf die erhöhten Kosten trotz Verrechnung des Abschlages zu den Gesamtkosten.

So wird eine Person im Jahr 0,12 € mehr Gebühr entrichten müssen. Wird Eigenkompostierung durchgeführt, reduziert sich die Gebühr um 0,60 €. 

 

3. Gemeinkostensatz Verwaltung

 

Im Jahr 2014 ist ein leichter Rückgang der Verwaltungskosten im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Dies ist zurückzuführen auf geringere Sachverständigenkosten.

Der Verwaltungskostenprozentsatz reduziert sich, da die Gesamtkosten höher ausfallen.

4. Nachkalkulation (siehe Anlage Punkt 5)

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so sind bzw. sollen nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen und

-unterdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums ausgeglichen werden. Der abgeschlossene Kalkulationszeitraum endet mit der Nachkalkulation 2012. Somit kann nur noch zwei Jahre 2014, 2015 ausgeglichen werden.

 

Aus der Nachkalkulation 2012 wurde eine Kostenüberdeckung von 405.990 Euro ermittelt.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kostenüberdeckung in den Jahren 2014 und 2015 zu je 50 %  auszugleichen.

 

Der in der Nachkalkulation 2011 ausgewiesene Betrag in Höhe von 989.893 € wurde zu

30 % in der Kalkulation 2013 berücksichtigt. Es wird vorgeschlagen, den restlichen Betrag in Höhe von 659.928 € im Kalkulationsjahr 2014 auszugleichen. 

 

4.      5. Darstellung der geplanten Kosten im doppischen Haushalt 2014eichter Anstieg der Behälterge___________________________________Darstellung der geplanten Kosten im doppischen Haushalt 2014

 

Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt              

Finanzhaushalt

 

Erträge           Aufwendungen

Einzahlungen        Auszahlungen

 

2014

 

 

15.333.084 €  15.333.084 €

 

 

14.470.161 €        15.311.284 €

 

 

Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen kostendeckend geplant.

Der Finanzhaushalt wurde durch folgende nicht zahlungswirksame Vorgänge reduziert:

 


Einzahlungen

Ertragswirksame Auflösung der Überschüsse aus den Jahren 2011 und 2012 durch Entnahme von 862.923 € aus dem gebildeten Sonderposten für den Gebührenausgleich.

 

Auszahlungen

Bildung von Abschreibungen in Höhe von 21.800 €.

 

Folgende Unterlagen können beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft eingesehen werden:

 

1.                  Gesamtkostenübersicht nach Vertragspartner

 

2.                  Beauftragte Entsorgungsunternehmen

 

2.1.            Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH)

2.1.1.      Verträge

-          Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen

Gewerbeabfällen

-          Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen

-          Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der

Erarbeitung der Gebührenbescheide

2.1.2.      Leistungsangebot und Kalkulation 2014

 

2.2.            Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (EVG)

2.2.1.      Vertrag

2.2.2.      Zuschlagsschreiben

 

2.3.            Veolia Umweltservice Nord GmbH  - Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen 2010-2014

2.3.1.      Angebot vom 24.03.2009

2.3.2.      Auftrag vom  25.06.2009

2.3.3.      Auftrag Option vom 25.05.2011

 

2.4.            Erfassung, Einsammlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten aus privaten Haushalten

2.4.1.      SR Service GmbH –Los 1 Angebot vom 22.06.2011

2.4.2.      Auftrag vom26.09.2011 

2.4.3.      Veolia Umweltservice Nord GmbH –Los 2 Angebot vom 23.06.2011

2.4.4.      Auftrag vom 26.09.2011   

  

2.5              Sperrmüllverwertung in der Hansestadt Rostock

2.5.1        EVG Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Angebot vom 18.12.2012

2.5.2        Auftrag vom 14.05.2013

           

2.6       Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten der HRO

2.6.1    Veolia Umweltservice Nord GmbH vom  12.04.2013   

2.6.2    Auftrag vom  05.07.2013

 

2.7.      Herrichtung, Bewirtschaftung und Betrieb der Recyclinghöfe

2.7.1    SR GmbH Angebot vom 17.12.2012

2.7.2    Auftrag vom 14.05.2013

 

3.                  Leistungen im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation 2013 für 2014

 

3.1       Prüfung des Leistungsangebotes der SR GmbH für das Jahr 2014 (Preisprüfbericht)

3.2       Untersuchung und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet 2013

3.3       Ermittlung der Wertkennziffern für die behälterbezogenen Abfallmengen des Restmülls in der

Hansestadt Rostock für den Kalkulationszeitraum 2014

 

4.                  Unterlagen aus der Nachkalkulation 2012

 

Die Unterlagen sind nicht öffentlich

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

Produkt: 53701                                                        Bezeichnung: Abfallwirtschaft

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

53701

15.333.084 €

15.333.084 €

14.470.161 €

15.311.284 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

- kein

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.10.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

 

Erweitern

24.10.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.10.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.11.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen