Antrag - 2013/AN/4873
Grunddaten
- Betreff:
-
Fraktionsvorsitzende der Fraktion SPD, DIE LINKE., Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09
Gewinnabführung HERO GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.09.2013
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.10.2013
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.11.2013
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Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der
Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (Hero) angewiesen,
unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafterversammlung der
Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.
2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft
Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von
ihm in der Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten
Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von
1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen. Zu diesem
Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der
Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 gefassten
Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von
1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.
3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des
Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahrs 2012 in die
Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock
mbH zu stimmen.
Sachverhalt:
Bereits mit Beschluss vom 15.01.2013 hat die Bürgerschaft der Hansestadt
Rostock als Gesellschafterin der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock
mbH zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Gewinnausschüttung an die
Gesellschafter ablehnt. Dies geschieht im Interesse der Gesellschaft,
um Konflikte bei der Erlangung von Fördermitteln für
Infrastrukturmaßnahmen im Hafen zu vermeiden und eine höchstmögliche
Förderquote für den Hafen sicherzustellen.
Diese Konflikte können sich u. a. daraus ergeben, dass Fördermittel von dem Mitgesellschafter Land Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht werden. Der Hafen
als gemeinschaftliches Infrastrukturprojekt von Land und Stadt soll
weiterhin die bestmögliche Entwicklung nehmen im Interesse der dortigen
Arbeitsplätze und seiner wirtschaftlichen Stellung im Ostseeraum.
09.10.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) angewiesen, unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.
2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von ihm in der Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 gefassten Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.
3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahres 2012 in die Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH zu stimmen.
Beschluss Nr. 2013/AN/4873:
1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) angewiesen, unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.
2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von ihm in der Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 gefassten Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.
3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahres 2012 in die Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH zu stimmen.
4. Sofern der Oberbürgermeister Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegt, wird die Präsidentin beauftragt, die Einhaltung einzuklagen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|
06.11.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) angewiesen, unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.
2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von ihm in der Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 gefassten Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.
3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahres 2012 in die Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH zu stimmen.
Beschluss Nr. 2013/AN/4873:
1. Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) angewiesen, unverzüglich die Durchführung einer Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH zu beantragen.
2. In der Gesellschafterversammlung der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH hat er als einen Tagesordnungspunkt die Aufhebung des von ihm in der Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 herbeigeführten Mehrheitsbeschlusses über die Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter aufnehmen zu lassen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat er für die Aufhebung des in der Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 gefassten Mehrheitsbeschlusses zur Abführung eines Gewinns in Höhe von 1.000.000,00 Euro an die Gesellschafter zu stimmen.
3. Als weiteren Punkt hat er die Beschlussfassung über den Gewinn des Geschäftsjahres 2012 auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Im Rahmen dieser Abstimmung hat er für die Zuführung des Gewinns des Geschäftsjahres 2012 in die Gewinnrücklage der Gesellschaft Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH zu stimmen.
4. Sofern der Oberbürgermeister Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegt, wird die Präsidentin beauftragt, die Einhaltung einzuklagen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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