Änderungsantrag - 2013/BV/4735-03 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Sybille Bachmann für die Fraktion Rostocker Bund/graue/Aufbruch 09
2. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung
- Status:
- öffentlich (Vorlage überwiesen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.09.2013
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.09.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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18.09.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.10.2013
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Beschlussvorschlag:
Die 2. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festsetzung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung (Anlage) wird wie folgt ergänzt:
Ein neuer Punkt mit folgenden Wortlaut wird an- bzw. eingefügt:
Der Punkt 9. Veränderung/Anpassung der Höchstwerte für Kosten der Unterkunft und Heizung erhält folgende neue Fassung:
Der Oberbürgermeister legt der Bürgerschaft jährlich die in der Anlage festgelegten Höchstwerte zur Entscheidung vor, erstmalig im Dezember 2013.
Sachverhalt:
Die gegenwärtig gültige Tabelle der Höchstwerte ist der Bürgerschaft trotz großer sozialpolitischer Bedeutung nicht bekanntgegeben worden.
Die Werte lassen keinen Bezug zu Datengrundlagen, z. B. dem aktuellen Mietspiegel der Hansestadt Rostock und dem veröffentlichen bundesweiten Betriebskostenspiegel erkennen. Deshalb ist dringend die Festlegung auf die zu verwendenden Datengrundlage und die Anpassung der Werte notwendig.
gez. Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende
09.10.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung: - siehe unter TOP 9.3):
Die 2. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festsetzung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung wird wie folgt ergänzt:
Ein neuer Punkt mit folgendem Wortlaut wird an- bzw. eingefügt:
Der Punkt 9. Veränderung/Anpassung der Höchstwerte für Kosten der Unterkunft und Heizung erhält folgende neue Fassung:
Der Oberbürgermeister legt der Bürgerschaft die in der Anlage festgelegten Höchstwerte zur Entscheidung vor:
- erstmalig im Dezember 2013 und
- ab Dezember 2014 dann 2-jährlich (mit Erscheinen des Mietspiegels).
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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