Beschlussvorlage - 2013/BV/4265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft wählt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die
37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. April 2013 in Frankfurt am Main.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Nr. 12 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock ist unmittelbares Mitglied des Deutschen Städtetages. Gem. § 6 (2) Nr. a der Satzung des Deutschen Städtetages können unmittelbare Mitglieder mit bis zu 250.000 Einwohnern zwei stimmberechtigte Abgeordnete in die ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages wählen.

 

Es besteht die Möglichkeit, neben den stimmberechtigten Abgeordneten weitere Abgeordnete als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.

 

Die gewählten Abgeordneten müssen dem Deutschen Städtetag bis zum 01.02.2013 benannt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. April 2013 in Frankfurt am Main.

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/4265:

 

Die Bürgerschaft wählt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. April 2013 in Frankfurt am Main.

 

Als Delegierte werden entsandt:
 

- Frau Karina Jens, Präsidentin der Bürgerschaft,

- Herr Roland Methling, Oberbürgermeister

 

sowie als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter jeweils deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter im Amt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt