Beschlussvorlage - 2013/BV/4265
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Hansestadt Rostock für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.01.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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30.01.2013
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Nr. 12 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Die Hansestadt Rostock ist unmittelbares Mitglied des Deutschen Städtetages. Gem. § 6 (2) Nr. a der Satzung des Deutschen Städtetages können unmittelbare Mitglieder mit bis zu 250.000 Einwohnern zwei stimmberechtigte Abgeordnete in die ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages wählen.
Es besteht die Möglichkeit, neben den stimmberechtigten Abgeordneten weitere Abgeordnete als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.
Die gewählten Abgeordneten müssen dem Deutschen Städtetag bis zum 01.02.2013 benannt werden.
30.01.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft wählt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. April 2013 in Frankfurt am Main.
Beschluss Nr. 2013/BV/4265:
Die Bürgerschaft wählt zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Hansestadt Rostock für die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. April 2013 in Frankfurt am Main.
Als Delegierte werden entsandt:
- Frau Karina Jens, Präsidentin der Bürgerschaft,
- Herr Roland Methling, Oberbürgermeister
sowie als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter jeweils deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter im Amt.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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