Beschlussvorlage - 2012/BV/4210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft stimmt der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Soziales und Gesundheit, als Oberste Landesjugendbehörde und der Hansestadt Rostock, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Umfang der Jugendförderung nach § 6 Abs. 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJfG) zu.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 KV M-V, KJfG M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0596/03-BV v. 03.12.2003

1112/06-BV v. 31.01.2007

2009/BV/0440 v. 27.01.2010

 

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bürgerschaft vom 03.12.2003, 31.01.2007 und 27.01.2010 wurden Vereinbarungen mit der Obersten Landesjugendbehörde M-V zum Umfang der Jugendförderung gemäß § 6 Abs. 2 KJfG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Jugendförderungsverordnung (JuföVo) jeweils für die Zeiträume 2004 bis 2006, 2007 bis 2009 und 2010 bis 2012 abgeschlossen. Damit wurden der Hansestadt Rostock Fördermittel vom Land M-V für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung der Landesmittel aus dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015 ist in der Folge ein Abschluss einer neuen Vereinbarung notwendig. Die entsprechenden Landesmittel sind als Einnahmen für das Haushaltsjahr 2013 im Haushaltsplanentwurf eingeordnet. Die Höhe der Pro-Kopf-Finanzierung der 10- bis 26-jährigen Einwohner seitens des Landes bleibt unverändert und entspricht der Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung nach § 6 Abs. 2 KJfG von 1998 bis 2012.

In der Hansestadt Rostock arbeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne der §§ 11–14, 16 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe – sowie der §§ 2–5 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Träger der freien Jugendhilfe, deren Leistungen ein unverzicht-barer Beitrag im Rahmen der Angebotssicherung für Kinder, Jugendliche und Familien in der Hansestadt Rostock sind. Als fester Bestandteil der kommunalen Jugendhilfeplanung sind als Schwerpunkte 

 

Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)

-          Stadtteil- und Begegnungszentren

-          Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit,

 

Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)

-          Jugendberufshilfe

-          Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit

-          Schulsozialarbeit

-          Drogenprävention

 

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)

 

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII)

-          Familienbildung

 

anzusehen.

 

Mit Zustandekommen der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V und der Hansestadt Rostock wird die Ergänzungsfinanzierung zur Erfüllung der Aufgaben, die Träger der freien Jugendhilfe leisten, bis zum 31. Dezember 2015 festgeschrieben. Die Summen, die hier vereinbart werden sollen, stehen ausschließlich für die Träger der freien Jugendhilfe zur Verfügung. Sie werden haushaltsrechtlich als Zuwendungen ausgereicht. Die Förderung des Landes erhöht die Planungssicherheit der Träger der freien Jugendhilfe.

 

Die Anzahl von 31.088 der 10- bis 26-jährigen Einwohner wurde für die kreisfreie Stadt Rostock für 2013 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern (Nr. 11 vom 27.02.2012) festgelegt. Grundlage für die Festlegung ist die dementsprechende Erhebung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes zum 31.12.2011. Die Hansestadt Rostock verpflichtet sich, mit der Vereinbarung für 2013 bis 2015 jährlich nicht weniger als 50,00 Euro pro Kopf der 10- bis 26-jährigen Einwohner in ihrem Gebiet aus eigenen Haushaltsmitteln für die Erfüllung der Aufgaben gemäß §§ 2 bis 5 KJfG bereitzustellen. Das sind kommunale Mittel in Höhe von 1.554.400,00 Euro, die entsprechend im Haushaltsplanentwurf 2013 innerhalb der Gesamtausgaben in Höhe von 5.799.900,00 Euro in den Produkten:

 

36200 Jugendarbeit

36301 Schul- und Jugendsozialarbeit

36302 Förderung der Erziehung in der Familie

 

für Zuwendungen an Verbände und Vereine für Leistungen gemäß §§ 11 bis 14, 16 SGB VIII im Bereich der Kinder- und Jugendförderung geplant sind. Die bereitgestellten Mittel garantieren, dass auch in den Folgejahren die Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe in einem Mindestumfang abgesichert werden. Das Land stellt pro Kopf der 10- bis 26-jährigen Einwohner 5,11 EUR zur Verfügung. Daraus ergibt sich eine Einnahme für 2013 in Höhe von 158.800,00 EUR.  

 

Die finanziellen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 können gegenwärtig noch nicht konkret ausgewiesen werden, da die Bemessungsgrundlage für die Landesmittel entsprechend der Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V noch nicht vorliegen. Es ist von unwesentlichen Veränderungen auszugehen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50 – Amt für Jugend und Soziales           

HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

2013

36200.55511020

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen - Kinder- u. Jugenderholung

 

26.000 €

 

 

2013

36200.75511020

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen - Kinder- u. Jugenderholung

 

 

 

26.000 €

2013

36200.54190020

Zuschüsse an Ver-bände und Vereine

 

2.498.600 €

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Ver-bände und Vereine

 

 

 

2.528.000 €

2013

36200.54190024

Zuschüsse an Ver-

bände und Vereine

Mehrgenerationen-

haus I

 

10.000 €

 

 

2013

36200.74190024

Zuschüsse an Ver-

bände und Vereine

Mehrgenerationen-

haus I

 

 

 

10.000 €

2013

36200.54190025

Zuschüsse an Ver-

Bände und Vereine

Mehrgenerationen-

haus II

 

10.000 €

 

 

2013

36200.74190025

Zuschüsse an Ver-

bände und Vereine

Mehrgenerationen-

haus II

 

 

 

10.000 €

2013

36200.55511010

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen – außer-schulische Jugend-bildung

 

8.000 €

 

 

2013

36200.75511010

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen – außer-schulische Jugend-bildung

 

 

 

8.000,00 €

2013

36200.55511030

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen – interna-tionale Jugendarbeit

 

2.500 €

 

 

2013

36200.75511030

Leistungen außer-halb von Einrich-tungen – interna-tionale Jugendarbei

 

 

 

2.500 €

2013

36200.55511040

Leistungen außer-

Halb von Einrich-

tungen – Fortbildung im Bereich der Jugendarbeit nach § 74 Abs. 6 SGB VIII

 

2.500 €

 

 


HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

2013

36200.75511040

Leistungen außer-

halb von Einrich-

tungen – Fortbildung im Bereich der Jugendarbeit nach § 74 Abs. 6 SGB VIII

 

 

 

2.500 €

2013

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen-Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

934.900 €

 

 

2013

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen-Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

 

 

934.900 €

2013

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen-Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII von der HRO)

 

518.300 €

 

 

2013

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen-Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII von der HRO)

 

 

 

518.300 €

2013

36301.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine 

 

5.000 €

 

 

2013

36301.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine 

 

 

 

5.000 €

2013

36301.55512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – SSA (§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

402.300 €

 

 

2013

36301.75512010

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – SSA (§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

 

 

402.300 €

2013

36301.55512012

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – JBH (§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

20.000 €

 

 

2013

36301.75512012

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – JBH (§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

 

 

 

 

20.000 €

HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

2013

36301.55512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – JBH

(§ 13 SGB VIII)

von HRO

 

 

362.200 €

 

 

2013

36301.75512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – JBH

(§ 13 SGB VIII)

von HRO

 

 

 

 

375.100 €

2013

36301.55512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –SSA

(§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

 

444.200 €

 

 

2013

36301.75512020

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –SSA

(§ 13 SGB VIII)

vom Land

 

 

 

 

444.200 €

2013

36301.55512030

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

(§ 14 SGB VIII)

 

 

2.000 €

 

 

2013

36301.75512030

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

(§ 14 SGB VIII)

 

 

 

 

2.000 €

2013

36301.55512040

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –SSA

Finanzierung nach § 46 SGB II

 

 

261.000 €

 

 

2013

36301.75512040

Leistungen außerhalb von Einrichtungen –SSA

Finanzierung nach § 46 SGB II

 

 

 

 

261.000 €

2013

36302.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

292.400 €

 

 

2013

36302.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

 

292.400 €

HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Auszahlungen

2013

36200.41442050

Zuweisungen vom Land – Jugend-förderungsgesetz

158.800 €

 

 

 

2013

36200.61442050

Zuweisungen vom Land – Jugend-förderungsgesetz

 

 

158.800 €

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

Auf das HASIKO sind keine Auswirkungen zu erwarten.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.01.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.01.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen