Antrag - 2012/AN/4194
Grunddaten
- Betreff:
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Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion)
Eingruppierung der Straßen und Plätze in der Hansestadt Rostock gemäß § 4 Abs. 4 der Straßenbaubeitragssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.01.2013
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.01.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.01.2013
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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15.01.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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16.01.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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30.01.2013
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, die interne Arbeitsgrundlage zu § 4 (4) der Straßenbaubeitragssatzung vom 05.10.1998 zu überarbeiten und eine Neugruppierung der Straßen und Plätze in Rostock auf der Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten und der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen.
Sachverhalt:
In § 4 (4) der Straßenbaubeitragssatzung werden Straßen und Plätze in der Hansestadt Rostock entsprechend ihrer Nutzung in Anlieger-, Innerorts- oder Hauptverkehrsstraßen eingeteilt.
In der internen Arbeitsgrundlage vom 05.10.1998 ist die konkrete Zuordnung aller Straßen und Plätze in Rostock in die genannten drei verschiedenen Rubriken vorgenommen worden. Diese interne Arbeitsgrundlage vom 05.10.1998, die Mitte der 90er Jahre erarbeitet worden ist, findet bis heute Anwendung. Sie entspricht aber durch die seitdem erfolgten Veränderungen der Verkehrsströme nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und widerspricht teilweise inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben, außerdem sind mehrere seitdem neu hinzu gekommene Straßen nicht aufgeführt.
So werden Straßen, die in erheblichem Maße den innerörtlichen Durchgangsverkehr und gerade nicht überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen, als Anliegerstraßen eingeordnet. In Warnemünde beispielsweise ist nicht eine einzige Straße als Innerortsstraße eingruppiert, obwohl aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre die dafür maßgeblichen Kriterien für mehrere Straßen unbestreitbar gegeben sind. Ähnliches trifft für verschiedene Straßen und Plätze in anderen Stadtteilen zu. Die zeitnah vorzunehmende Neubewertung der Straßen und Plätze in der Hansestadt Rostock soll dazu dienen, diesen Missstand zu beenden und eine den tatsächlichen Gegebenheiten und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Eingruppierung zu erreichen.