Beschlussvorlage - 2012/BV/3889
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2012 auf eine Verpflichtungsermächtigung für das Vorhaben
Gewerbegebiet Groß Klein in Höhe von 458.000 EUR.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.09.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.10.2012
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.11.2012
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2012 auf eine Verpflichtungsermächtigung im TH 66 wird für folgende Konten erteilt:
Produkt: 54802 Maritime Wirtschaft und Hafenbau- BgA
Konto: 78532001 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen
Investitionsnummer: 6654802201200309 Gewerbegebiet Groß Klein in Höhe von 458.000 EUR
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem Produkt 54101, Konto 78532000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen Investitionsnummer: 6654101201202016 Sanierung/Umgestaltung der Ulmenstraße in Höhe von 375.000 EUR und
dem Produkt 6654300, Konto 78532001 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen Investitionsnummer: 6654300201200226 Vierstreifiger Ausbau der Hinrichsdorfer Straße in Höhe von 83.000 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung
§ 54 KV M-V
Sachverhalt:
Berechnung
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| Auszahlung | VE in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr
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| 6.543.400,00 | 0 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. | 0 | 0 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 384.281,53 | 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 6.159.118,47 | 0 |
neu beantragte Haushaltsermächtigung VE |
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| 458.000 |
Begründung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung
unvorhersehbar:
Für die Realisierung des Vorhabens hat die Hansestadt Rostock am 21.01.2010 einen Antrag auf Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gestellt.
Die Investitionskosten in Höhe von 10.730.203,00 EUR wurden auf Grundlage
einer Vorplanung ermittelt.
Das Landesförderinstitut (LFI) hat am 30.04.2010 auf dieser Grundlage eine Zusicherung nach § 38 VwVfG M-V zur Bereitstellung der Fördermittel in Höhe von 9.657.100,00 EUR erteilt.
Die weiterführenden Planungen bis zur Ausführungsreife insbesondere auch im Hinblick auf die beabsichtigte B-Plan Änderung sowie konkreter Nutzungsanforderungen für den Betrieb der Kaianlage, ergeben aktuell Investitionskosten in Höhe von 17.096.737,00 EUR.
Das LFI hat daraufhin die Zusicherung nach § 38 VwVfG M-V am 12.07.2012 dahingehend geändert, dass der Zuschuss auf einen Betrag von 15.086.400,00 EUR erhöht worden ist.
Gleichzeitig erhöht sich der erforderliche Eigenanteil aber um den Betrag von 458.000,00 EUR, der gegenüber dem LFI anhand des Haushaltsplanes 2012 nachzuweisen ist.
unabweisbar:
In der Zusicherung des LFI nach § 38 VwVfG M-V vom 12.07.2012 wird u. a. der Nachweis gefordert, dass die Finanzierung des Eigenanteils des Antragstellers gesichert ist.
Da sich die Investitionskosten aber auf der Grundlage einer aktuellen Kostenberechnung deutlich erhöht haben, ist auch der erforderliche Eigenanteil gestiegen.
Unter Berücksichtigung des nachgewiesenen Eigenanteils im aktuellen Haushaltsplan 2012 einschließlich Finanzplan 2013 in Höhe von 1.053.100,00 EUR sowie einer zugesagten Kofinanzierungshilfe des Innenministeriums M-V in Höhe von 500.000,00 EUR bleibt eine Differenz in Höhe von 458.000,00 EUR zu dessen Deckung diese VE benötigt wird.
Mit Aufstellung des Haushaltsplanes 2013 sind die erforderlichen Eigenmittel in 2013 eingeordnet, allerdings muss dieser Eigenmittelnachweis bis zum 28.02.2013 gegenüber dem LFI erbracht werden. Da bis zu diesem Zeitpunkt davon auszugehen ist, dass die Hansestadt Rostock noch keinen rechtsgültigen Haushaltsplan 2013 hat, müssen über eine Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2012 diese Eigenmittel in Höhe von 458.000,00 EUR dargestellt werden, ansonsten wird die Zusicherung für die Bereitstellung der Fördermittel unwirksam, so dass kein Zuwendungsbescheid ausgereicht werden kann.
Damit wäre die Realisierung des Vorhabens "Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein - Kaiertüchtigung/Erschließung" nicht mehr umsetzbar.
Nachweis der Deckung der Verpflichtungsermächtigung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Maßnahme Nr. | 6654101201202016 | Sanierung /Umgestaltung Ulmenstraße |
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| Auszahlung | VE in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr VE |
| 100.000 | 375.000 |
bisher bereitgestellte VE für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. | 0 | 0 |
bereits angeordnete VE für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 0 | 0 |
noch zur Verfügung stehende VE für o. g. Haushaltsjahr | = | 100.000 | 375.000 |
als Deckungsquelle für die VE eingesetzt |
|
| 375.000 |
Begründung der Deckung der Verpflichtungsermächtigung
Für die Umsetzung des Vorhabens Sanierung/Umgestaltung der Ulmenstraße sind bereits Planungsaufträge ausgelöst. Ausschreibungsreife Unterlagen werden aber 2012 nicht vorliegen, so dass die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 375.000 EUR für einen ersten Abschnitt in diesem Jahr nicht mehr in Anspruch genommen wird.
Nachweis der Deckung der Verpflichtungsermächtigung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54300 | Landesstraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532001 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654300201200226 | Vierstreifiger Ausbau der Hinrichsdorfer Straße |
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| VE in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr VE |
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| 750.000 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
| 500.000 |
bereits angeordnete VE für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende VE für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 250.000 |
als Deckungsquelle für die VE eingesetzt |
|
| 83.000 |
Begründung der Deckung der Verpflichtungsermächtigung
Das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung des 1. Abschnittes des vierstreifigen Ausbaus der Hinrichsdorfer Straße ist bereits fertig gestellt. Das Landesförderinstitut konnte für dieses Haushaltsjahr noch keinen Zuwendungsbescheid übergeben, so dass mit einer Ausschreibung in 2012 nicht mehr gerechnet wird. Entsprechend wird die im Haushaltsplan eingestellte Verpflichtungsermächtigung für das Vorhaben nicht in Anspruch genommen und kann in Höhe von 83.000,00 EUR umverteilt werden.