Beschlussvorlage - 2012/BV/3750
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Durchführung von Untersuchungen für die Vorbereitung der Bauleitplanung im Bereich des Vorbehaltsgebietes Rostock Seehafen-Ost und zur Vertiefung der raumplanerischen Untersuchungen im Bereich des Vorbehaltsgebietes Rostock Seehafen-West
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.08.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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20.09.2012
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Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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25.09.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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09.10.2012
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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16.10.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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24.10.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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25.10.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.11.2012
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Untersuchungen für die Vorbereitung der Bauleitplanung im Bereich des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock Seehafen-Ost und zur Vertiefung der raumplanerischen Untersuchungen im Bereich des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock Seehafen-West entsprechend der in der Anlage dargestellten Untersuchungsräume durchzuführen.
bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2009/BV/0581 vom 04.11.2009
Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mittleres Mecklenburg/Rostock (jetzt Planungsverband Region Rostock) hat am 25.11.2010 die Prüfung der Umwandlung der im Regionalen Raumentwicklungsprogramm (RREP) festgelegten Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie (Grundsätze) in Vorranggebiete (Ziele) beschlossen. Zu diesen Gebieten zählen auch die Flächen Rostock Seehafen-Ost und Rostock Seehafen-West. Wesentliche Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens der 1. Fortschreibung des RREP ist das Ermitteln aller für die Planung relevanten Belange, die Grundlage einer sach- und fachgerechten raumordnerischen Endabwägung sein müssen. Schwerpunkte dieser Abwägung werden insbesondere Belange des Verkehrs, des Natur- und des Umweltschutzes sein. Die Ermittlung der Daten wird in bewährter Form durch Gutachten erfolgen. Hierzu wird es notwendig sein, besondere Leistungen extern zu beauftragen und die entsprechenden Haushaltsmittel einzusetzen.
Entsprechend der Empfehlung des Gutachters für das Regionale Flächenkonzept für die hafenaffine Wirtschaft ergibt sich für die beiden Rostocker Vorbehaltsgebiete eine differenzierte Betrachtung in der zeitlichen Vorbereitung. Insbesondere auf Grund der uneingeschränkten Hafennutzung aus Sicht des seeschifftiefen Wasserzugangs im Vorbehaltsgebiet Rostock Seehafen-Ost liegt der Schwerpunkt für die weitere planerische Vorbereitung in einem ersten Schritt auf diesem Gebiet. Aus diesem Grund sollen über die vertiefenden raumplanerischen Untersuchungen im Rahmen der 1. Teilfortschreibung des RREP hinaus bereits vorbereitende Untersuchungen für die Bauleitplanung durchgeführt werden. Damit wechselt der Bearbeitungsmaßstab vom Regionalplan 1:100.000 in die Ebene des Flächennutzungsplans 1:20.000 und versetzt die HRO bei entsprechendem Stand des Verfahrens zur Teilfortschreibung des RREP in die Lage, zügig mit der kommunalen Bauleitplanung zu beginnen. Die Abwägung kann auch im Interesse der Betroffenen viel detaillierter und damit transparenter durchgeführt werden und die kommunale Bauleitplanung darauf aufbauend konfliktfreier und schneller ablaufen. Vor dem Hintergrund, für erste Teilbereiche möglichst zügig Baurecht zu schaffen, ist dies von großer Bedeutung.
Für das Vorbehaltsgebiet Rostock Seehafen-West wird derzeit noch ein geringerer Entwicklungsdruck als im Gebiet Seehafen-Ost gesehen. Aber auch hier ist es notwendig, durch vertiefende Untersuchungen im Rahmen der 1. Fortschreibung des RREP weitere Ergebnisse für die konkrete Abgrenzung eines möglichen künftigen Vorranggebietes zu bekommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Erläuterungen
Die Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 50.000,00 EUR sind im Haushaltsplan eingestellt.
Für den Haushalt 2013 wurden die Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 100.000,00 EUR in den Planentwurf eingearbeitet.
Für das Haushaltsjahr 2014 müssen die vorgesehenen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 50.000,00 EUR zusätzlich in die Planung aufgenommen werden.
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: Städtebauliche Planung
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge
| Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2012 | 56251010 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige |
| 50.000,00 |
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| 76251010 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige |
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| 50.000,00 |
2013 | 56251010 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige |
| 100.000,00 |
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| 76251010 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige |
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| 100.000,00 |
2014 | 56251010 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige |
| 50.000,00 |
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| 76251010 Vergütungen einschl. Reisekosten an Sachverständige |
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| 50.000,00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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25.09.2012 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Untersuchungen für die Vorbereitung der Bauleitplanung im Bereich des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock Seehafen-Ost und zur Vertiefung der raumplanerischen Untersuchungen im Bereich des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock Seehafen-West entsprechend der in der Anlage dargestellten Untersuchungsräume durchzuführen.
Mit 3 Änderungsanträgen des Ortsbeirates
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
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07.11.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Untersuchungen für die Vorbereitung der Bauleitplanung im Bereich des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock Seehafen-Ost und zur Vertiefung der raumplanerischen Untersuchungen im Bereich des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock Seehafen-West entsprechend der in der Anlage dargestellten Untersuchungsräume durchzuführen.
Beschluss Nr. 2012/BV/3750:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Untersuchungen für die Vorbereitung der Bauleitplanung im Bereich des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock Seehafen-Ost und zur Vertiefung der raumplanerischen Untersuchungen im Bereich des Vorbehaltsgebietes Gewerbe und Industrie Rostock Seehafen-West entsprechend der in der Anlage dargestellten Untersuchungsräume durchzuführen.
Um die einzelnen Belange rechtssicher beurteilen zu können, sind die erforderlichen Untersuchungen insbesondere abzustellen
aus naturschutzrechtlicher Sicht auf:
-die Untersuchung zum Erhalt des Landschaftsschutzgebietes „Peezer Bach“,
- die Untersuchung zum Erhalt des geschützten Landschaftsbestandteiles „Swinskuhlen“,
-Untersuchung der Schutzabstände zu FFH Schutzgebieten,
-Untersuchung der Versiegelung und Entsiegelung von Flächen.
aus immissionsschutzrechtlicher Sicht auf:
- die Untersuchung der Emissionsabstände zur bestehenden Bebauung,
- die Untersuchung in Bezug zu den Leitlinien der Hansestadt Rostock,
- die Untersuchung hinsichtlich der Umweltqualitätsziele der Hansestadt Rostock,
- die Untersuchung hinsichtlich der Verträglichkeit mit dem Landschaftsplan der Hansestadt Rostock,
- die Untersuchung in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem Tourismuskonzept der Hansestadt Rostock
- die Untersuchung der Lärmemissionen insbesondere auch des Verkehrslärms.
aus planerischer und baulicher Sicht auf:
- die Untersuchung hinsichtlich der Überplanung von Ausgleichsflächen,
- die Untersuchung zum Nachweis neuer Ausgleichsflächen,
- die Durchführung einer Kosten-/Nutzenanalyse im Sinne einer nachhaltigen Flächenentwicklung unter Beachtung der Bedarfsentwicklung,
- die Untersuchung der sich durch Ausbaggerung ändernden Fließregime (Peezer Bach),
- die Untersuchung der Verkehrskonzepte (Schutz der umliegenden Gemeinden).
(Lageplan mit Untersuchungsräumen liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 bei)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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