Beschlussvorlage - 2012/BV/3781
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10.GE.139
Gewerbegebiet "Ehemaliger Schlachthof"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 25.09.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Mitte; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Hafen- und Seemannsamt; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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12.09.2012
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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16.10.2012
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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17.10.2012
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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02.10.2012
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24.10.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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27.09.2012
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.11.2012
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Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan 10.GE.139 Gewerbegebiet Ehemaliger Schlachthof aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: Fischereihafen, Straße Alter Hafen Süd
im Osten: Uferbereich der Warnow
im Süden: Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow
im Westen: Am Fischereihafen, Schlachthofstraße
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer
Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch
Schaffung möglicher Kaianlagen
- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger
Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive
Unternehmen
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die derzeitige städtebauliche Struktur im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes wird durch überwiegend nicht nutzbare gewerbliche Brachflächen, angrenzend an ein entwickeltes Gewerbegebiet Fischereihafen geprägt.
Diese Struktur führte in ihrer Gesamtheit zu städtebaulichen Missständen und ruft deshalb ein Planungsbedürfnis hervor. Dieser Missstand soll mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans aufgehoben werden.
Die zu überplanenden Flächen zeichnen sich durch eine gute Lage am Rand des Gewerbegebietes am Fischereihafen Marienehe aus. Sie sind gut öffentlich erschlossen, sowohl straßen- als auch wasserseitig.
Gleichzeitig soll für die bereits ansässigen größeren Firmen, wie Baltic-Taucher, Evers & Co. Standard Aggregatebau AG Planungssicherheit geschaffen werden, um notwendige Erweiterungen realisieren zu können.
Dazu gehört auch die Schaffung der Voraussetzung für eine wasserseitige Nutzung durch die Unternehmen. Im B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Ufernutzung in Form einer Kaianlage geschaffen werden.
Innerhalb der B-Planfläche hat die Stadt ca. 5 ha Brachfläche im Eigentum, die durch die Überplanung zu einer hochwertigen Gewerbefläche entwickelt werden soll.
Durch die großzügige, noch ungenutzte Fläche wird es dann auch möglich sein, Firmen anzusiedeln, die (sehr flächenintensiv sind und) an anderen Standorten innerhalb der Stadt nicht mehr anzusiedeln sind.
Des Weiteren soll es entlang der südlichen Grenze des Plangebietes von der Carl-Hopp-Straße in Richtung Warnow einen öffentlichen Grünraum, wie er im Flächennutzungs- und Landschaftsrahmenplan ausgewiesen ist, geben. (Hier soll ein öffentlicher Wanderweg zur Warnow integriert werden.) Hier und entlang der Carl-Hopp-Straße bis zum Fischereihafen (innerhalb des B-Plangebietes) soll ein Teil des geplanten Uferrad- und Wanderweges entlang der Warnow planerisch festgesetzt werden.
Für die Planung sind umfangreiche Verkehrs-, Lärm-, Staubemissions- und Erschütterungsuntersuchungen erforderlich, um Störungen oder unzulässige Belastungen ausschließen zu können bzw. durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren. Dazu gehören ebenso biologische Begleituntersuchungen, Artenschutzfachbeiträge und der Grünordnungsplan.
Der Bebauungsplan umfasst eine Gesamtfläche von ca. 27 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten und Kosten für alle erforderlichen Gutachten sind von der Hansestadt Rostock zu übernehmen.
Der Aufstellungsbeschluss ist die Voraussetzung für die Ausschreibung der Planungsleistungen, weshalb deren Gesamtsumme in dieser Planungsphase noch nicht kalkulierbar ist.
in Vertretung
Dr. Liane Melzer
2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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80,7 kB
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16.10.2012 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof“ aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd“
im Osten: Uferbereich der Warnow
im Süden: Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow
im Westen: Am Fischereihafen, Schlachthofstraße
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer
Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch
Schaffung möglicher Kaianlagen
- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger
Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive
Unternehmen
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 3 |
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Dagegen: | - |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 5 |
| Abgelehnt | - |
24.10.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan 10.GE.139 Gewerbegebiet Ehemaliger Schlachthof aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: Fischereihafen, Straße Alter Hafen Süd
im Osten: Uferbereich der Warnow
im Süden: Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow
im Westen: Am Fischereihafen, Schlachthofstraße
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer
Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch
Schaffung möglicher Kaianlagen
- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive Unternehmen
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2012/BV/3781 in Verbindung mit dem zugestimmten Änderungsantrag:
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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07.11.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan Nr. 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd",
im Osten:Uferbereich der Warnow,
im Süden:Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow,
im Westen:Am Fischereihafen, Schlachthofstraße.
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch Schaffung möglicher Kaianlagen,
- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive Unternehmen
Beschluss Nr. 2012/BV/3781:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan Nr. 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd",
im Osten:Uferbereich der Warnow,
im Süden:Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow,
im Westen:Am Fischereihafen, Schlachthofstraße.
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch Schaffung möglicher Kaianlagen,
- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten.
(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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