Stellungnahme - 2012/AN/3776-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gegen den Antrag werden keine Einwände erhoben, soweit die Fraktionen mit Augenmaß von der Ermächtigung Gebrauch machen und dadurch nicht den allgemeinen Geschäftsgang behindern.

 

Unter der Maßgabe, dass sich die Fraktionen innerhalb des hier selbst gesetzten Rahmens in der Praxis bewegen und die Mitarbeiter generell oder in jedem Einzelfall zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, werden keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht.

 

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Beschlüsse

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05.09.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben