Beschlussvorlage - 2012/BV/3650
Grunddaten
- Betreff:
-
Berücksichtigung von Bewerbungen ehrenamtlich Tätiger bei öffentlichen Stellenausschreibungen der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.09.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.08.2012
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18.09.2012
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.09.2012
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- zurückgezogen am 28.09.2012 (03.1/ Ke) -
Beschlussvorschlag:
Öffentliche Ausschreibungen der Hansestadt Rostock werden mit folgendem Zusatz versehen: Bewerberinnen und Bewerber, die sich ehrenamtlich gesellschaftlich engagieren, werden im Auswahlverfahren bei ansonsten gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt. Ehrenamtliche, die sich z.B. in einer Freiwilligen Feuerwehr gesellschaftlich engagieren, werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 4 Hauptsatzung HRO
§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss Hauptausschuss vom 21. 02. 2012, 2012/BV/3132
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss beschloss am 21. Februar 2012, die Beschlussvorlage zur Berücksichtigung von Bewerbungen von langjährigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren Rostock bei internen Stellenausschreibungen der Hansestadt Rostock (2012/BV/3132) der Bürgerschaft zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Am 06. März 2012 wurde die Beschlussfassung zurückgestellt.
Die Prüfung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern ergab, dass die Berücksichtigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bei internen Stellenausschreibungen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Zwar wurde das Engagement der Hansestadt Rostock zur Förderung des öffentlichen Ehrenamtes sehr begrüßt, dennoch entspricht es nicht den verfassungsrechtlich zu beachtenden Vorgaben, nur einen ausgewählten, eng begrenzten potentiellen Bewerberkreis anzusprechen.
Die in einem Ehrenamt erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, wie Führungs- oder Sozialkompetenzen sind auch für die Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung von besonderem Wert. Sie können deshalb bei ansonsten bestehender gleicher Eignung und Befähigung im Auswahlverfahren besonders berücksichtigt werden. Für das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern spricht nichts dagegen, Ehrenamtliche im Ausschreibungstext zu einer Bewerbung aufzufordern.
Die Formulierung im Beschlussvorschlag entspricht den diesbezüglichen Empfehlungen des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern.
14.08.2012 - Hauptausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Öffentliche Ausschreibungen der Hansestadt Rostock werden mit folgendem Zusatz versehen: Bewerberinnen und Bewerber, die sich ehrenamtlich gesellschaftlich engagieren, werden im Auswahlverfahren bei ansonsten gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt. Ehrenamtliche, die sich z.B. in einer Freiwilligen Feuerwehr gesellschaftlich engagieren, werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Hauptausschussmitglieder regen an, dass die Verwaltung die Beschlussvorlage entweder überarbeitet oder zurückzieht.
Daraufhin stellt Frau Dr. Bachmann den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Vorlage.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | 3 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
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