Antrag - 2012/AN/3551

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebühren-satzung der Hansestadt Rostock (Anlage)

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs (3) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0688/08-BV, 0637/09-BV, 2010/BV/1559

 

 

Sachverhalt:

 

Von der Errichtung einer Verwaltungsgebühr sollen neben den Kirchen und Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts auch Parteien, Gewerkschaften, karitative Verbände und gemeinnützige Organisationen befreit werden, sofern die Leistung der Verwaltung unmittelbar der ideellen Durchführung ihrer parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder gemeinnützigen Aufgaben dient und nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft. ( Stände mit Verkauf, mit dem Ziel der Mitgliederwerbung u. a.)

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: verschiedene

Produkt:                                                                      Bezeichnung:

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

431 Verwaltungsgebühren

- 5000 €

 

- 5000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsquelle

 

Teilhaushalt: 90

Produkt:61201                                                        Bezeichnung: Zentrale Finanzdienstleistungen

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

61201.57511010

Zinsaufwendungen an Banken- Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

5.000 €

 

 

 

61201.77511010

Zinsauszahlungen an Banken- Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

 

 

5.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Simone Briese-Finke

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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20.06.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebühren­satzung der Hansestadt Rostock.

 

(Dritte Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung …wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst nach Fertigstellung als Anlage 2 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt