Informationsvorlage - 2012/IV/3527

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

-          § 22 Abs. 3 KV M-V

-          SchulG M-V § 107/108

-          SEP-VO M-V vom 4. Oktober 2005

-          3. VO zur Änderung der SEP-VO M-V vom 31. Mai 2011

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2012/13, Beschluss-Nr. 2011/BV/2983.

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock fasste am 1. Februar 2012 den Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2012/13, Beschluss-Nr. 2011/BV/2983.

Gemäß Punkt 1 dieses Beschlusses wurde der Oberbürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft bis zur Sitzung am 20. Juni 2012 vorzulegen:

a)      Rahmendaten, welche die Grundlage der Schulentwicklung bilden

b)      Darstellung des Verfahrens, mit dem die Schulentwicklungsplanung für das nächste Schuljahr unter Einbeziehung der Schulkonferenzen und des Stadtelternrates entwickelt werden soll.

 

In der Anlage werden die geforderten Informationen unter der Anmerkung des nachfolgenden Vorbehaltes detailliert ausgewiesen.

 

 

 

Vorbehalt:

Die Erarbeitung neuer und fortgeschriebener Schulentwicklungspläne erfolgt durch alle Planungsträger – hier die Landkreise und kreisfreien Städte – auf der Basis der für die neuen Planungszeiträume erlassenen Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (SEP VO M-V). Für den Planungszeitraum 2012/13 bis 2017/18 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern bislang noch keine auf diesen Zeitraum zugeschnittene Schulentwicklungsplanungsverordnung erlassen.

Auswirkungen der vollzogenen Kreisgebietsreform und noch nicht vollständig abgeschlossene Prüfprozesse zu künftigen Aufgaben bei der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich sind Gründe für eine noch ausstehende neue Schulentwicklungsplanungsverordnung und könnten ggf. auch dazu führen, dass der Zeitraum für einen neuen Schulentwicklungsplan um ein weiteres Schuljahr verschoben wird.

Soweit dieser Fall einträte, wären die ausgewiesenen Rahmendaten und die zeitliche Darstellung des Verfahrens erneut zu überarbeiten.

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.06.2012 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

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20.06.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben