Informationsvorlage - 2012/IV/3493

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2011/AN/2355 vom 05.10.2011

2011/BV/2704 vom 21.11.2011

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverwaltung hat sich auf der Grundlage des oben genannten Bürgerschaftsbeschlusses eingehend mit den Möglichkeiten zur Umsetzung einer Konzeption zur Einführung eines bargeldlosen Systems zum Bezahlen von Parkgebühren befasst. Die gesetzliche Grundlage für das so genannte Handyparken ist mit §13 der Straßenverkehrsordnung gegeben.

 

1. Überblick zum Handyparken

 

Zurzeit gibt es in Deutschland 2 Möglichkeiten Parkgebühren per Handy-Parken zu zahlen.

 

Handy- Parken ohne Registrierung

Der Kunde kann sich per SMS an den von der Stadt gewählten 1 Anbieter wenden. Die Einwahl erfolgt über die ausgeschilderte Telefon-/ Tarifzonennummer im Straßenraum und die Menüführung am PSA, Flyer etc…Der Kunde kann sein Konto im Internet einsehen. Die Begleichung der Kosten erfolgt über die Mobilfunkrechnung seines Anbieters. Apps sind möglich.

 

Handy- Parken mit Registrierung

Eine vorherige Registrierung ist hierbei im Internet notwendig. Die Vignette am PKW weist den Kunden aus. Die Abrechnung erfolgt minutengenau per Abrechnung im Internet oder Lastschriftverfahren.

 

2. Mit der Einführung des Handy-Parkens sind verbunden:

 

Die Parkzonen sind für den Autofahrer zu kennzeichnen. Die Gerätschaften der Verkehrsüberwachung sind zu ertüchtigen (Internetzugang); die Kommunikationskosten für die Kontrollabfragen trägt die Stadt.

 

Eine Verringerung der Bewirtschaftungskosten für die Stadt ist nicht zu erwarten, da die normalen PSA weiterhin als Grundversorgung vorgehalten werden müssen und von einer geringen Akzeptanz des Handyparkens ausgegangen werden muss (Erfahrung aus anderen Städten < 5 % der Parkvorgänge).

 

Der Kontrollaufwand für die Überwachungskräfte steigt.

 

Die Tarifstruktur für das bewirtschaftete Parken muss vereinheitlicht werden ( Anpassung –Vereinheitlichung der Einzeltarife zu Park-/Tarifzonen in der Hansestadt Rostock).

 

Für den Autofahrer entfallen die Kleingeldsuche und der Weg zum Parkscheinautomaten. Es besteht die Möglichkeit des Echtzeitparkens (minutengenaues Abrechnen) und der Verlängerung des Parkscheins bis zur Höchstparkdauer. Notwendige Kommunikationskosten (sms-Versand) und mögliche Anbieterkosten trägt der Autofahrer.

 

Das minutengenaue Abrechnen kann für die Stadt mit einem Einnahmeverlust verbunden sein.

 

Die Anbieter behalten sich i.d.R. das Recht zum Versenden von Werbe-sms an die Kunden vor.

 

3. Vor- und Nachteile der Varianten des Handy- Parkens

 

Es wurden die beiden möglichen Modelle Handy-Parken ohne Registrierung und Handy-Parken mit Registrierung ( Plattform) unter den Gesichtspunkten

-          Datenschutz und Abrechnungssicherheit

-          einmalige Kosten zur Einführung

-          jährliche Betriebs- und Systemkosten

-          rechtliche Aspekte der Vertrags- und Ausschreibungsgestaltung

-          praktikable Lösung für den Parkkunden

-          personeller Aufwand des Handy-Parkens für die Beschäftigten in der Stadtverwaltung im Bereich Verkehrsüberwachung und Verkehrsplanung

geprüft.

 

Nachteile des Handy-Parkens ohne Registrierung:

 

Pro Parkvorgang wird von der Stadt ein Disagio in Höhe von ca. 13,5% vom Anbieter verlangt. Da für das registrierungsfreie Handy-Parken keine Vignettenpflicht des Kfz besteht, entsteht für die Verkehrsüberwachung (Politessen) ein stark erhöhter Kontrollaufwand, da generell alle Kfz ohne Parkschein über eine Internetanfrage überprüft werden müssen. Für das Einführen dieser Parkform besteht aus wettbewerblichen Gründen eine Ausschreibungspflicht für die Stadt, da jeder Anbieter für die Einrichtung und Unterhaltung der Tarifzonen auf seinem Server Kosten erhebt, die von der Stadt als Auftraggeber zu tragen sind. Des Weiteren sind Zertifizierung, Datenschutz und Vertrag  im Einzelverfahren zu regeln. Jeder Anbieter bietet sein eigenes Konzept an.


Der Parkkunde kann den Vorteil Echtzeitparken nicht nutzen.


Nachteilig ist, dass die genauen Vertrags- und Preisbestimmungen, die der Kunde (spontan) eingeht, nicht bekannt sind.

 


Vorteil:

Einziger Vorteil ist, dass der Kunde sich bei keinem Anbieter vorab registrieren muss (Kundenkonto) und spontan vor Ort per Handy bezahlen kann.

 

Aufgrund genannter Nachteile für die Stadt wird im Weiteren nur das Handy-Parken mit Registrierung auf der sogenannten „Plattform“ betrachtet und für Rostock favorisiert.

 

Stand der Technik ist, dass sich zurzeit 8 Anbieter in Deutschland auf einen einheitlichen Standard geeinigt und sich einer Zertifizierungspflicht unterworfen haben. Die 8 Anbieter offerieren ihre Leistungen auf einer gemeinsamen „Plattform“ unter www. mobil-parken.de.

 

Dazu haben in 2006 die vom Handyparken betroffenen Institutionen, Betreiber, Telekommunikationsunternehmen, Kommunen und Verbände wie z.B. der ADAC und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einer gemeinsam besetzten Arbeitsgruppe beschlossen, spezifische Zertifizierungsanforderungen an die Systembetreiber des Handyparkens zu stellen.

 

TelematicsPRO e.V. – der deutsche Fachverband für Telematik – wurde von der D21 - Arbeitsgruppe mit diesem Zertifizierungsprozess beauftragt. Die deutschen Städte können durch die Zertifizierung sicher sein, dass der entsprechende Anbieter notwendige Qualitätsmerkmale erfüllt.

 

Über die Zertifizierung wird gesichert:

-          die treuhänderische Einnahme und Verwaltung der aus dem Parkvorgang im öffentlichen Straßenraum erhobenen Parkgebühren

-          pünktlicher Geldfluss der Gebühren an die Stadt

-          gemeinsames Online-Portal (Gateway mit einer Internetadresse) für die Kontrollkräfte zur kostenfreien Abfrage (Kontrolle der Kfz ohne Parkschein)

-          Vorhalten der Technik

-          Revisionssichere Datenarchivierung

-          Inkasso-Risiko trägt der Anbieter

-          Einhaltung des Datenschutzes

-          Mustervertrag Stadt – Anbieter

 

Die Anbieter sind Mitglieder der TelematicsPROe.V.. Über die TelematicsPROe.V. wird ein Rahmenvertrag zwischen den Anbietern und der Kommune als Vertragspartner geschlossen. Zusätzlich zum allgemeinen Rahmenvertrag können besondere mit der Stadt zu vereinbarende Regelungen getroffen werden. Mit dem Rahmenvertrag ist der durch das Datenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebene Mustervertrag des Datenschutzbeauftragten von M -V durch jeden Anbieter zu unterzeichnen.

 

Alle Anbieter präsentieren sich über eine einheitliche Internet-Plattform. Der Nutzer/ Anwender wählt auf der Plattform zwischen den Betreibern und schließt mit seinem gewählten Anbieter einen Vertrag. Es steht dem Kunden frei, sich bei mehreren Anbietern zu registrieren. Die Vertragsbedingungen liegen dem Vertragsnehmer bei Vertragsabschluss vor. Die Stadt hat auf die Vertragsgestaltung keinen Einfluss.

 

Die Vorteile dieses Systems sind:

- Die Stadt erhält 100% der Einnahmen

- Entfall der Ausschreibungspflicht; die Stadt erteilt Dienstleistungskonzessionen für die

  Anbieter

- Echtzeitparken ist möglich (An- / Abmelden nur für die tatsächliche Parkdauer)

  Kunde erhält monatlich eine Rechnung vom Anbieter (unabhängig vom Handybetreiber)

- Zeitaufwand zur Kontrolle ist geringer

- Keine Kosten für das Einrichten und Unterhalten der „Plattform“

- Da Anbieter auch im skandinavischen Raum präsent sind, können die Kunden, wenn der

  Anbieter in Rostock präsent wäre, das Handy-Parken vor Ort nutzen

- Hybrid-System mit registrierungfreien und pflichtigen Services ist möglich

Nachteile:

- Kunde muss sich bei den Anbietern registrieren (Kundenkonto) und erhält dann die
   orange Vignette  für das gemeldete Kfz. Der Kunde kann sich dafür aber in Ruhe vorher

   über die AGB und Preise der einzelnen Anbieter vor dem Registrieren informieren.

- Pro Parkvorgang werden dem Kunden vom Anbieter Kosten im Bereich von 10..20 ct in
   Rechnung gestellt. Die genaue Tarifstruktur ist vom gewählten Anbieter (u.a. monatliche
   Grundgebühr) abhängig.

- nicht alle Anbieter sind in den Städten präsent, d.h. unter Umständen kann der Kunde
   das Handyparken seines gewählten Anbieters in einer anderen Stadt nicht nutzen

   ( Die Auswahl bleibt der Stadt überlassen)

 

Rechtsbeziehungen:

Die Stadt schließt mit dem Rahmenvertrag mit jedem Anbieter, zu gleichen Bedingungen, einen Betreibervertrag ab, der den Charakter einer Dienstleistungskonzession trägt. Der Parkkunde geht autonom einen Vertrag mit seinem gewählten Anbieter ein. Stadt und Kunde nutzen zusätzlich einen Handybetreiber für die Datenkommunikation. Die Clearing- und Finanztransaktionen (Lastschrift für den Kunden, Eingang der Parkgebühren bei der Stadt) werden durch die Anbieter über die Banken sichergestellt.

 

4. Zum weiteren Vorgehen:

 

Die Hansestadt Rostock erteilt eine Dienstleistungskonzession an die mobil-parken Plattform. Der Dienstleistungsvertrag wird über 2 Jahre geschlossen.

 

Acht zurzeit in Deutschland und teilweise in Europa tätige Anbieter sind auf der bundeseinheitlichen Plattform präsent. Zurzeit sind 15 Städte in Deutschland angeschlossen.

Der Dienstleistungsvertrag bietet allen Betreibern die Möglichkeit sich als Dienstleister / Anbieter für die Hansestadt anzubieten.

 

Damit muss die  Hansestadt Rostock kein aufwendiges Prüf-, Zertifizierungs- und Ausschreibungsverfahren durchführen.

 

Da für alle (zertifizierten) Anbieter gleiche Rahmenbedingungen gelten, ist ein Wettbewerb um die Kunden über den Markt gegeben.

 

Die Variante der Plattform wurde bereits von den Städten Lübeck, Hamburg, Berlin, Mainz,  Wiesbaden, Köln, Graz, Linz … und demnächst auch München gewählt.

 

5. Zur Vorbereitung zur Einführung des Handy-Parkens „ Plattform“ in der Hansestadt

    Rostock wird folgendes Konzept vorgesehen:

 

1. Basisberatung

Prüfung der Grundlagen zur Einführung des Systems, Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes, das die Aufgaben und einen Zeitplan enthält.

 

2. Kick-Off –Sitzung

Kurzdarstellung der Plattform, Vorstellung der Porträts der Betreiber und Grundlagen der Plattform. Teilnahme aller an der Umsetzung beteiligter Ämter der HRO.

 

3. Konzept und Vorschlag einer Implementierung

Analyse der Grundlagen und Diskussion zu den Punkten

-          Abrechnungsmodus

-          Informationen zum bewirtschafteten Parkraum

-          Information zur Tarifstruktur

-          Information zu den Kontrollgeräten

 

Aus der Analyse der Grundlagen wird mit dem Auftraggeber ein gemeinsames Konzept zu den folgenden Leistungen gemeinsam erarbeitet

-          Angaben zur Revisionssicherheit auf der Integrationsplattform

-          Vorschlag für die Tarifstrukturen

-          Vorschlag für die Gestaltung des Kontrollprozesses

-          Vorschlag zur Kennzeichnung im Straßenraum

-          Zeitplan zur Realisierung

-          Kosten

 

4. Ergebnispräsentation und Fragen zum Vertrag

Im Rahmen eines Dokumentes werden die Ergebnisse und das Konzept zur Einführung dargestellt. Es werden offene Fragen aus der Prüfung des Musterrahmenvertrages beantwortet. Darunter fallen die Fragen zum Datenschutz.

 

5. Darstellung in den Ausschüssen ,wenn gewünscht.

 

6. Projektmanagement bei der Einführung

-          Tests des Systems

-          Aufbereitung der Parkzonen und Weitergabe an die Betreiber

-          Prüfung der Funktion der Parkprozesse

-          Aufbereitung organisatorischer Punkte

-          allgemeines Projektmanagement

 

7. Prüfung der Abrechnungen der Betreiber

-          Aufbereitung und Abstimmung des Abrechnungsprozesses

-          Unterstützung bei der Bereitstellung von Abrechnungszugängen

-          Prüfung der korrekten Abrechnung durch die Betreiber

-          Abstimmung , Korrektur bei Fehlern

 

8. Einrichtung des Gateways

Das Gateway muss auf den mobilen Endgeräten der Verkehrsüberwachung installiert werden.

 

9. Schulung der Ordnungskräfte

 

10. Marketing (wenn gewünscht)

-          Entwicklung eines Marketingkonzeptes mit dem Stadtmarketing

-          Pressekonferenz

-          Unterstützung der Pressearbeit

 

6. Kostenübersicht

 

Die Kosten belaufen sich für das externe Projektmanagement zur Begleitung der Vorbereitung für technische und organisatorische Fragen sowie der Umsetzung, Schulung und Einführung des Handy-Parkens einmalig auf ca. 12.000 €. Die Begleitung würde durch die TraffGo Road GmbH erfolgen, die bereits in 14 Städten die Einführung des Handy-Parkens begleitet hat.

 

In Vorbereitung des Konzeptes liegen uns bereits der Rahmenvertrag, die AGB und die Zertifizierungskriterien, -vereinbarung und Zertifikate der Anbieter zur Auswertung vor.

Im Rahmen eines Erfahrungsaustausches wurden in der Hansestadt Lübeck vor Ort Fragen diesbezüglich erörtert. Die Hansestadt Lübeck ist bereits seit 2008 Anwender. 

 

Weitere notwendige Kosten:

Die Ausstattung auf der Straße (Kennzeichnung der Parkzonen) beträgt ca. 1000 €.

Zur Ausstattung der Kontrollkräfte zur Überwachung des Handy-Parkens sind unterschiedliche Ausführungen der technischen Aus- und Aufrüstung der Geräte, unabhängig vom Handling-System des Handy-Parkens notwendig:

a)  Kosten für die Aufrüstung der vorhandenen 18 Geräte ca. 30.000 €   oder

b)  Neubeschaffung von vorerst 9 Neugeräten in Höhe von ca. 33.000 €

Hinzu kommen noch die monatlichen Gebühren für die Internet-Flatrate der Geräte.

Als vorerst mögliche Erstvariante können die Neu- und Althandys für den Internetgebrauch über den Mobilfunkanbieter frei geschaltet werden. Die Kosten hierfür belaufen sich monatlich auf ca. 30 € pro Gerät.


Diese Variante ist aufgrund der vorerst geringen Nutzungsrate bei Einführung ausreichend. Weitergehend wäre eine Geräteneubeschaffung für die nächsten Jahre empfehlenswert.

 

Alle notwendigen Kosten sind nicht in den Haushaltsplänen für das diesjährige Haushaltsjahr im Tief- und Hafenbauamt und im Stadtamt geplant.

 

Des Weiteren wird es notwendig, vor der Implementierung der Tarifdaten auf der Plattform die Tarifstruktur des bewirtschafteten Parkens in der Hansestadt in einem Gesamtkonzept zu analysieren und für den Nutzer und die Kontrollkräfte in einfache Tarifzonen zu unterteilen. Dies bedeutet, dass die Tarife abgeglichen werden müssen.

 

Sollte das Handy-Parken vor der Neuausschreibung der Parkscheinautomaten 2014 eingeführt werden, muss gegebenenfalls die Programmierung der vorhandenen Alt-Parkscheinautomaten mit beachtet werden. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 25.000 € für ein Jahr.

 

Tabelle Kostenübersicht

 

Maßnahme

einmalig

laufend

Projektmanagement

12.000 €

 

Einführung vor 2014, Umprogrammierung der vorhandenen PSA 65 Stück

25.000 €  ansonsten 5.000€

 

Ausrüstung der Straße

1.000 €

 

Aufrüstung der 18 Altgeräte der Kontrollkräfte

30.000 €

 

Neukauf von 9 Geräten

33.000 €

 

Aufrüstung der 20 Handys für Internet

teilweise neue Geräte

30 € pro Monat je Stück

7.200 € pro Jahr

 

Die Kostenvarianten sind vor der Umsetzung genau zu ermitteln und müssen für die Haushaltsjahre 2013/2014 und folgende geplant werden

 

Es wird empfohlen das Konzept langfristig zu planen, die notwendigen Mittel zur Einführung in die jeweiligen Haushalte für 2014 einzuplanen und mit der Umsetzung und Vorplanung des Konzeptes langfristig zu beginnen.

 

in Vertretung

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Beschlüsse

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06.06.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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14.06.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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20.06.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben