Beschlussvorlage - 2012/BV/3534
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung des F.C. Hansa Rostock e.V. zur Sicherung des Spielbetriebes 2012/2013
- Änderung des Bürgerschaftsbeschlusses 2012/BV/3395 (Änderung der Deckungsquelle)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 04.06.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Sitzungsdienst
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.06.2012
| |||
●
Erledigt
|
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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20.06.2012
|
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2012/BV3395 vom 09.05.2012 wird wie folgt geändert:
Die Deckungsquelle der überplanmäßigen Bewilligung von Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 750.000 EUR wird im Teilhaushalt 90 Zentrale Finanzdienstleistungen, Produkt 61201 wie folgt geändert
- in EUR -
Produktkonto | Bezeichnung-Konto | EH | FH
|
61201.41442010 | Erträge aus Zuweisungen vom Land | 0 |
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61201.61442010 | Einzahlungen aus Zuweisungen vom Land |
| 0 |
|
|
|
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61201.57511010 | Zinsaufwendungen an Banken Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 471.100 |
|
61201.77511010 | Zinsauszahlungen an Banken Sicherung der Zahlungsfähigkeit |
| 471.100 |
und ersetzt die in der Bürgerschaftsvorlage 2012/BV/3395 für die Unterstützung des F.C. Hansa Rostock e.V. zur Sicherung des Spielbetriebs 2012/2013 im Teilhaushalt 90 Zentrale Finanzdienstleistungen im Produkt 61201 beschlossene Deckungsquelle:
- in EUR-
Produktkonto | Bezeichnung-Konto | EH | FH
|
61201.41442010 | Erträge aus Zuweisungen vom Land | 124.600 |
|
61201.61442010 | Einzahlungen aus Zuweisungen vom Land |
| 124.600 |
|
|
|
|
61201.57511010 | Zinsaufwendungen an Banken Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 346.500 |
|
61201.77511010 | Zinsauszahlungen an Banken Sicherung der Zahlungsfähigkeit |
| 346.500 |
Gesamtbetrag | 471.100 | 471.100 |
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2012/BV/3395
Sachverhalt:
Die Bereitstellung der Mittel in den Produktkonten 61201.41442010 und 61201.61442010 in Höhe von 124.600 EUR kann nicht wie beschlossen erfolgen. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Sonderbedarfszuweisung für den Schuldendienst des Darlehens der PSV-Bürgschaft gewährt. Mit der Planung des doppischen Haushalts wurden die Aufwendungen und Auszahlungen für den Kapitaldienst, nicht aber der Ertrag und die Einzahlungen aus den Zuweisungen veranschlagt. Die Zuweisungen werden allerdings mit den Kapitaldiensten verrechnet, so dass keine liquiden Mittel fließen. Der Kapitaldienst beinhaltet die Leistungen für die Tilgung (82.190 EUR), den Zinsaufwand (42.118 EUR) sowie die Kreditkosten (375 EUR). Der Zinsaufwand und die Kreditkosten werden über den Ergebnis- und den Finanzhaushalt dargestellt. Die Tilgung erfolgt dagegen direkt über das Bestandskonto und dem Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt wird hierbei nicht berührt. Die Haushaltsansätze für die Erträge und Einzahlungen aus Zuweisungen vom Land können daher nicht zur Deckung eingesetzt werden.
Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 90 | zentrale Finanzdienstleistungen |
Produkt | 61201 | sonstige allgemeine Finanz-wirtschaft |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 57511010 | Zinsaufwendungen an Banken Sicherung der Zahlungsfähigkeit |
Finanzhaushalt | 77511010 | Zinsauszahlungen an Banken Sicherung der Zahlungsfähigkeit |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
| 3.002.300,00 | 3.002.300,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
|
|
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. | 507.418,04 | 734.424,40 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = | 2.494.881,96 | 2.267.875,60 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 471.100,00 | 471.100,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung:
In der Hansestadt Rostock erfolgt die Finanzierung der Liquiditätskredite wie folgt:
1. kurzfristige, feste Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von 1 Jahr als "Bodensatz
2. Kontokorrentlinien auf den Geschäftskonten, bei denen die Zinssätze auf Eonia- oder
Euriborbasis zzgl. einer Marge täglich oder monatlich festgesetzt werden.
Der Planansatz 2012 für den Zinsaufwand der Liquiditätskredite erfolgte auf Basis eines Durchschnittssatzes von 2,00 %.
Für den Zeitraum Januar April 2012 konnte die Hansestadt Rostock von den niedrigen Marktzinsen partizipieren, so dass eine Einsparung in Höhe von 471.100,00 EUR eingesetzt werden kann.