Antrag - 2012/AN/3362

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Beratungsfolge

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Mit Datum 22.05.2012 liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft vom 09.05.2012 vor, deshalb erneute Behandlung am 20.06.2012.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche Rechtsberaterverträge dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei reiner Prozessvertretung nur solche Verträge, die nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden.

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche abgeschlossenen Rechtsberaterverträge einschließlich Eigenbetriebe für den Zeitraum 2010-2012 zur Kenntnis zu geben. Es sind die finanziellen Auswirkungen unter Benennung des Produktes und der Haushaltsstelle darzustellen. Dies gilt auch für Verträge, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen worden sind, aber finanzielle Auswirkungen in dem bezeichneten Zeitraum ausgelöst haben.

 

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Begründung:

Nach wie vor ist erkennbar, dass sich der Oberbürgermeister extern rechtlich beraten lässt, ohne dass die Notwendigkeit erkennbar ist.

 

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Beschlüsse

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09.05.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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20.06.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen