Antrag - 2012/AN/3347

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen,

dass ab 1. Januar 2013 die Aufgaben Adoptionen und Gewinnung/ Vermittlung/ Betreuung von Pflegeeltern wieder ausschließlich durch die Hansestadt Rostock wahrgenommen werden.

Dazu ist eine personal-, sach- und fachgerechte Ausstattung, einschließlich notwendiger Schulungsmaßnahmen, in die Haushaltsplanung ab 2013 aufzunehmen und zu realisieren.

Mit dem Landkreis Rostock sind dazu Verhandlungen aufzunehmen, um eine leistungsgerechtere Kostenteilung zu erreichen.

 

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Begründung:

Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege nimmt eine Sonderstellung in der Jugendhilfe ein, sie gehört zu den klassischen Erziehungshilfen. Diese Hilfeform findet im privaten Raum, also in einer anderen Familie, unter öffentlicher Beteiligung statt.

Die Pflegekindschaft steht an der Schnittstelle zwischen bürgerlichem und öffentlichem Recht, dem ist bei der jugendhilferechtlichen  Ausgestaltung Rechnung zu tragen. Deshalb sollte diese Aufgabe nicht durch einen freien Träger erledigt werden.

 

Die Gründe für die Inpflegenahme von Kindern und Jugendlichen sind vielfältig, die Entscheidung dazu kann auf Antrag der Eltern selbst oder auf Druck des Jugendamtes aber vielfach auch im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Familiengerichtes getroffen worden sein.

Mit der Unterbringung in einer Pflegefamilie kommt es zur räumlichen Trennung des Kindes oder Jugendlichen von seiner ersten Bezugsperson, nicht selten folgt eine psychosoziale Entfremdung. Der Entwicklungsweg der Kinder und Jugendlichen wird vorgezeichnet  und eine schwierige Kindheits- und  Lebensgeschichte geschrieben. Diese hochsensiblen Aufgaben der Gewinnung, Vermittlung und Betreuung von Pflegeeltern gehört in den Verantwortungsbereich des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Das ergibt sich unter anderen aus den § 1 und 37 SGB VIII.

 

Die Gewinnung, Vermittlung und Betreuung von Pflegefamilien wurde durch die Hansstadt Rostock mit der Caritas vereinbart, die Finanzierung erfolgt  pauschal. Der Vertrag ist bis 31.12.2012 befristet.

Es ist nicht geregelt, in welcher Weise der Landkreis Rostock sich an den Kosten beteiligt.  Ein großer Teil der potenziellen Pflegeeltern, die durch die Caritas betreut werden, kommt aus dem Landkreis Rostock und profitiert von der pauschalen Finanzierung. Das ist nicht leistungsgerecht.

Die Aufgabe Adoption wird durch die Hansestadt Rostock übergreifend auch für den Landkreis  geleistet, hier fehlt Kostentransparenz. Die Beteiligung des Landkreises muss neu geregelt und konkret benannt werden.

 

 

 

 

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Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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05.06.2012 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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06.06.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - überwiesen

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20.06.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt