Beschlussvorlage - 2012/BV/3146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Vorbescheid) „Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern“, Rostock; Südring / Satower Str., wird erteilt

 

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

Sachverhalt:

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einver-

  nehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

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Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.03.2012 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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17.04.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen