Änderungsantrag - 2011/BV/2652-08 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In §6 Finanzierung der Plätze, Abs. (4) wird nach dem letzten Satz ergänzt:

 

„Als Berechnungsgrundlage können die in den aktuellsten Entgelten vereinbarten Personalkosten genutzt werden.“

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Sachverhalt:

An dieser Stelle muss ergänzt werden, dass neben der Meldung der belegten Plätze zum 1. April des Vorjahres AUCH der Tarif des Trägers und die daraus resultierenden Personalkosten Berücksichtigung finden. Anderenfalls werden Träger mit niedrigen Personalkosten ungerechtfertigt bezuschusst und Träger mit angemessenen Personalkosten haben dort eine Finanzierungslücke.

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Beschlüsse

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04.04.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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24.04.2012 - Jugendhilfeausschuss

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09.05.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt