Beschlussvorlage - 2012/BV/3232
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. - "Jugendclub Pablo Neruda"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.03.2012
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. für das Projekt Jugendclub Pablo Neruda
gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 31.12.2012, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1,11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht der Angebotsstruktur eine Bündelung der Ressourcen notwendig. Neben den fachlichen Aspekten sowie auch der wirtschaftlichen Bewertung muss dieser Prozess im Sozialraum weiter betrachtet werden. Durch eine enge Kooperation mit dem Träger Institut Lernen und Leben e. V. und seinem Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine enge Zusammenarbeit im Stadtteil organisiert, so dass die Aufgabenstellung in hoher Qualität weiterhin erfüllt werden kann. Das Projekt wird mit 2,5 Feststellen, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 2013 wird 1 Feststelle Jugendsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 22.137,86 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung. Im Ergebnis des Trägergespräches mit dem Verein Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. wurde für die Förderung 2012 Konsens erreicht. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projektes belaufen sich somit auf ca. 149.100,00 Euro
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt damit 8,72 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Jugend-/Gemeinwesenarbeit (Produkt 36200) 94.660,97 Euro
Jugendsozialarbeit (Produkt 36301) 41.439,03 Euro
Gesamtkosten | 149.100,00 Euro |
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Eigenmittel | 13.000,00 Euro |
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Drittmittel | 0 Euro |
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Zuschuss der HRO | 136.100,00 Euro |
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davon Personalkosten | 108.532,04 Euro |
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H/M/BK/SK | 27.567,96 Euro |
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Holger Matthäus