Beschlussvorlage - 2012/BV/3015
Grunddaten
- Betreff:
-
Terminverlängerung zur Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2011/AN/2542 - Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 12.01.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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14.02.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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23.02.2012
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.03.2012
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bereits gefasste Beschlüsse:
2011/AN/2542 vom 05.10.2011
Sachverhalt:
In der Sitzung am 05. Oktober 2011 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossen, bis zur Märzsitzung 2012 der Bürgerschaft eine Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Wohneigentum oder Teileigentum mit dem Ziel vorzulegen, dass in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion die Begründung oder Teilung von Wohneigentum in Warnemünde der Genehmigung unterliegt.
Der vorstehende Beschluss kann bis zur Märzsitzung 2012 nicht erfüllt werden.
Die Rechtsgrundlage für das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum ist in M-V seit 2004 nicht mehr vorhanden. Folge dieses Beschlusses ist, dass Eigentümer und Mieter in M-V ihren Wohnraum nun (vorbehaltlich anderer öffentlich-rechtlichen Vorschriften) auch zu gewerblichen Zwecken nutzen können.
Um den notwendigen Schutz des Wohnraumes vor der Umwandlung in Ferienwohnen in Warnemünde sicher zu stellen, ist es notwendig, alle Rechtsinstrumente entsprechend der Empfehlung des Strukturkonzeptes Warnemünde zu prüfen.
Dazu gehört auch, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine erneute Einführung einer Zweckentfremdungsverordnung im Land für bestimmte Städte bzw. für Rostock gegeben sind. Dann wäre ein Vorstoß der Hansestadt Rostock sinnvoll, die Landesregierung vom erneuten Beschluss einer Zweckentfremdungsverordnung zu überzeugen.
Das Ergebnis dieser Prüfung einschließlich einer entsprechenden Handlungsempfehlung oder eine Satzung kann in der Märzsitzung 2013 der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt werden.
Roland Methling