Antrag - 2011/AN/2766

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten künftig bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstleistungen durch die Hansestadt Rostock sowie deren städtische Eigengesellschaften und –betriebe einen Mindestlohn von 8,50 € zu vereinbaren.

Soweit dies nicht möglich ist, wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich auf Landesebene für die Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Einführung eines Mindestlohnes in Höhe von 8,50 € auch bei kommunalen Ausschreibungen und Vergaben einzusetzen.

 

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Begründung:

Die neue Landesregierung hat sich in ihren Koalitionsgesprächen darauf verständigt, dass öffentliche Aufträge und Vergaben des Landes nur an Auftragnehmer erteilt werden, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 € zahlen. Dies soll sowohl für Aufträge  des Landes selbst, als auch für von den Kommunen kofinanzierte Vergaben gelten.  Die Hansestadt Rostock sollte dem folgen und bei allen öffentlichen Vergaben der Kommune sowie ihrer städtischen Beteiligungen zwingend festschreiben, dass ein Mindestlohn von 8,50 € gezahlt wird. Denn nur so können wir dauerhaft sicherstellen, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, keine Alterarmut entsteht und der städtische Haushalt perspektivisch entlastet wird, da sogenannte Aufstockerleistungen entbehrlich werden.

 

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Beschlüsse

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10.11.2011 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - vertagt

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29.11.2011 - Finanzausschuss - vertagt

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07.12.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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08.12.2011 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss