Antrag - 2011/AN/2853

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Jahresrechnung 2010 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 mit Ausnahme der Vorgänge:

-          Auftragsvergaben an das Beratungsunternehmen VEBERAS Consulting GmbH

-          Beratervertrag zwischen dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Rostock e.V. und der Hansestadt Rostock vom 03.12.2009

-          Kostenerstattung der Hansestadt Rostock für die gerichtliche Auseinandersetzung (Unterlassungserklärung) der Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister, gegen die Abgeordnete Frau Dr. Bachmann

 

Begründung:

Die Vorgänge befinden sich weiterhin im Prüfungsverfahren. Ergebnisse liegen bis dato nicht vor.

 

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Sachverhalt:

Die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt zum 31.12.2010 durch das Rechnungsprüfungsamt und den Rechnungsprüfungsausschuss mit einhergehender Erörtung nach § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V hat zu keinerlei Verstößen geführt, die die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses im Hinblick auf die Darstellung der tatsächlich Verhältnisse der Gemeinde beeinflussen.

Der Haushaltsvollzug und der vorgelegte Jahresabschluss kann mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert werden.

 

Durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Entlastung des Oberbürgermeisters durch die Bürgerschaft mit Ausnahme der o. g. drei Vorgänge empfohlen.

Keine Entlastung wird weiterhin für die Vorgänge

-          Auftragsvergaben an das Beratungsunternehmen VEBERAS Consulting GmbH

-          Beratervertrag zwischen dem Deutschen Rosten Kreuz, Kreisverband Rostock e.V. und der Hansestadt Rostock vom 03.12.2009

empfohlen, da beide Vorgänge per Beschluss der Bürgerschaft an das Innenministerium M-V als Rechtsaufsichtsbehörde der Hansestadt Rostock zur externen Prüfung und Beurteilung haushaltsrechtlicher Verstöße abgereicht wurde. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Es besteht weiterer Klärungsbedarf zum Vorgang Kostenerstattung der Hansestadt Rostock für die gerichtliche Auseinandersetzung (Unterlassungserklärung) der Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister, gegen die Abgeordnete Frau Dr. Bachmann. Deshalb wird auch hier die Entlastung versagt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

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Beschlüsse

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07.12.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen