Beschlussvorlage - 2011/BV/2678

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister erteilt das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben Bauaufsichtliche Zustimmung gemäß § 77 LBauO M-V und Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB, hier: Nachnutzung des Botanischen Instituts für das Universitätsklinikum Rostock, Doberaner Straße 143, Az. 02608-11

 

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einver-

  nehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.11.2011 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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29.11.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen