Beschlussvorlage - 2011/BV/2375
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 "Erweiterung Landhotel Rittmeister""
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.07.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Mitte; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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03.08.2011
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07.09.2011
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13.09.2011
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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16.08.2011
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06.09.2011
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27.09.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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24.08.2011
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21.09.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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25.08.2011
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15.09.2011
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29.09.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.09.2011
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05.10.2011
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 Erweiterung Landhotel Rittmeister vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt
im Nordosten: durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2
im Nordwesten: durch Freiflächen des Reiterhofes
im Südosten: durch den Biestower Damm
im Südwesten: durch den Damerower Weg
wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 Erweiterung Landhotel Rittmeister, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)
3. Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 KV M-V, § 10 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Auslegungsbeschluss Nr. 210/BV/2010 vom 07.07.2010
Sachverhalt:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 Erweiterung Landhotel Rittmeister soll Baurecht für die Erweiterung des bestehenden Landhotels Rittmeister in Biestow schaffen.
Das Landhotel Rittmeister hat sich seit seiner Errichtung 2004 als Hotel und Gastronomie am Standort Rostock etabliert und ist damit ein wichtiger Baustein im Beherbergungsangebot der Hansestadt Rostock. Eine steigende Nachfrage und die unternehmerische Absicht, die Angebote zu verbessern und zu erweitern, machen die Planung erforderlich.
Aus stadtplanerischer Sicht sichert die Planung eine Weiterentwicklung eines vorhandenen Unternehmens, wobei eine städtebauliche vertretbare Einordnung in die umgebenden Strukturen gewährleistet wird.
Es werden folgende wesentliche Planungsziele angestrebt:
· Erweiterung des vorhandenen Bettenhauses um 4 Zimmer (8 Betten)
· Neubau eines Bettenhauses mit 16 Zimmern (30 Betten) einschließlich eines Medical-Wellness-Bereiches (Sauna- und SPA-Bereich sowie zugeordnete Außenanlagen), der auch der Öffentlichkeit offen stehen soll
· Neuordnung des ruhenden Verkehrs, einschließlich erforderlicher Schallschutzmaßnahmen
· Neugestaltung des Einmündungsbereiches Damerower Weg/Biestower Damm
Die Gesamtfläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beträgt ca. 0,73 ha.
Der Geltungsbereich umfasst neben der Fläche für das Vorhaben auch die angrenzenden Verkehrsflächen des Biestower Damms sowie des Damerower Wegs, um Fragen der Erschließung und Anpassungen bei den Flächen planungsrechtlich zu regeln.
Zur Absicherung der Planung und Umsetzung des Vorhabens wurde zwischen der Hansestadt Rostock und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB geschlossen. Dieser beinhaltet die vollständige Übernahme der Kosten für Planung und Umsetzung des Vorhabens, einschließlich des Umbaus des Einmündungsbereiches Damerower Weg/Biestower Damm sowie Grünausgleich durch den Investor.
Durch die vertragliche Übernahme der Kosten durch den Investor entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Hansestadt Rostock. (siehe Anlage 4)
Der Entwurf des B-Plans hat in der Zeit vom 05.08.2010 bis zum 06.09.2010 öffentlich ausgelegen.
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen führten gegenüber dem ausgelegten Planentwurf zu keinen wesentlichen Änderungen.
Durch den Vorhabenträger wurde in seinem Projekt zwischenzeitlich ein Schwimmbecken in der Wasserfläche des Wellness-Bereiches aufgenommen. Die damit verbundenen Lärmimmissionen wurden in einem Gutachten prognostiziert. Da diese Änderung nicht die Grundzüge der Planung berührt, wurden eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a, Abs. 3, Satz 4 BauGB durchgeführt.
Bestandteil des vorliegenden Planentwurfs ist ein Umweltbericht, der die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung bewertet. Von besonderer Bedeutung sind im vorliegenden Fall Fragen des Lärmschutzes sowie Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe wurden in einem Grünordnungsplan ermittelt und deren Ausgleich erfolgt auf dem Grundstück des Vorhabens sowie auf einer externen Fläche im Bereich Rote Burg in der Südstadt.
24.08.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 Erweiterung Landhotel Rittmeister" vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt
im Nordosten: durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2
im Nordwesten: durch Freiflächen des Reiterhofes
im Südosten: durch den Biestower Damm
im Südwesten: durch den Damerower Weg
wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 Erweiterung Landhotel Rittmeister", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)
. Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)
Abstimmungsergebnis zur Vertagung der Beschlussvorlage 2011/BV/2375:
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 10 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Vertagt | x |
Enthaltungen: | 0 |
|
|
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06.09.2011 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister" vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt
im Nordosten: durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2
im Nordwesten: durch Freiflächen des Reiterhofes
im Südosten: durch den Biestower Damm
im Südwesten: durch den Damerower Weg
wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)
3 Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)
21.09.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 Erweiterung Landhotel Rittmeister vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt
im Nordosten: durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2
im Nordwesten: durch Freiflächen des Reiterhofes
im Südosten: durch den Biestower Damm
im Südwesten: durch den Damerower Weg
wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 Erweiterung Landhotel Rittmeister, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)
. Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)
Abstimmung zur Beschlussvorlage 2011/BV/2375:
Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung der zugestimmten Änderungsanträge der CDU-Fraktion 2011/BV/2375-01 (ÄA), 2011/BV/2375-02 (ÄA), 2011/BV/2375-03 (ÄA):
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
|
27.09.2011 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister" vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt
im Nordosten: durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2
im Nordwesten: durch Freiflächen des Reiterhofes
im Südosten: durch den Biestower Damm
im Südwesten: durch den Damerower Weg
wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 „Erweiterung Landhotel Rittmeister", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)
3 Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 5 |
|
|
|
Dagegen: | 1 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt | - |
05.10.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Auf Antrag von Herrn Groth (für die Fraktion DIE LINKE.) erfolgt namentliche Abstimmung zur Beschlussvorlage einschließlich der bestätigten Änderungsanträge.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156 Erweiterung Landhotel Rittmeister vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, begrenzt:
im Nordosten: durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2,
im Nordwesten: durch Freiflächen des Reiterhofes,
im Südosten: durch den Biestower Damm,
im Südwesten: durch den Damerower Weg,
wird entsprechend § 10 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 Erweiterung Landhotel Rittmeister, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen (Anlage 2).
3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
(überarbeitete o. g. Anlagen werden der Niederschrift beim Sitzungsdienst nach Fertigstellung als Anlage 3 beigelegt)
Abstimmungsergebnis nach namentlicher Abstimmung (Anlage 4):
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|
Dafür | 34 |
Dagegen | 12 |
Enthaltungen | 2 |