Stellungnahme - 2011/AN/2355-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion): Einführung eines bargeldlosen Systems zum Bezahlen von Parkgebühren (Handy-Parken) in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 20.07.2011
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Kenntnisnahme
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24.08.2011
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21.09.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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25.08.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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07.09.2011
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05.10.2011
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Die im Antrag geforderte Einführung eines bargeldlosen Systems zum Bezahlen von Parkgebühren( Handy-Parken) in der Hansestadt Rostock der FDP-Fraktion zielt auf eine Konzeption mit einer vollständigen wirtschaftlichen Analyse, einschließlich der finanziellen
Auswirkungen der verschiedenen Anbieter und Systeme für den Nutzer ab.
Hierzu ist es notwendig die verschiedenen Anbieter und Systeme zu analysieren, deren
Auswirkungen in Bezug auf die Planung der Parksituation und die damit verbundenen Kosten, die von der Hansestadt dabei zu tragen sind, gegenüberzustellen.
Für die reale Umsetzung kann nur ein Anbieter berücksichtigt werden, da der Verwaltungsaufwand und die Kosten für verschiedene Systeme nebeneinander unverhältnismäßig hoch sind.
Nach vorläufiger Prüfung im Rahmen des täglichen Verwaltungshandeln muss eingeschätzt werden, dass die Kosten für die Einführung des Handy-Parkens noch sehr hoch sind und das damit verbundene finanzielle Risiko der Um- und Ausrüstung bei der Hansestadt Rostock liegt.
Aufgrund der publizierten geringen Nutzungsraten von 1 2 % des Parkgebührenumsatzes haben Städte wie Stuttgart oder München vorerst davon Abstand genommen.
Die Nutzung für ausländische Touristen ist nicht möglich, da Verträge zwischen den jeweils nationalen Mobilfunkanbietern und dem Systemanbieter in Deutschland existieren müssen, um die Abrechnung über die Handyrechnung im Vertragsland zu gewährleisten. Hinzu kommen noch die Schwierigkeiten, die es auf Grund der verschiedenen Währungen und der Kursschwankungen gibt.
Gegenwärtig gibt es beim Marktführer nur die Möglichkeit der Verrechnung zwischen deutschen, holländischen und österreichischen Mobilfunkanbietern. Hier erfolgt die Abrechnung in Euro.
Grundsätzlich bietet das Handy-Parken folgende Vorteile:
-Bezahlsystem unabhängig von Parkscheinautomaten (PSA)
-kein Münzgeld erforderlich
-Echtzeitparken (nur bei Registrierung, hier wird nach Abmeldung am PSA bezahlt)
-Einführung einer alternativen Bezahlform ohne Aufrüstung der Parkscheinautomaten
Dem gegenüberstehen folgende Nachteile:
- zusätzliche Servicegebühr
(ca.6 Cent/ pro Parkvorgang + 13,5 % der Bruttoparkgebühr (Stand 2009)
- wenn Service mit Registrierung, unflexibel bei Fahrzeugwechsel, da Kfz-Kennzeichen mit
Handynummer gekoppelt, für Touristen ungeeignet
- Aufwendige Überwachung des ruhenden Verkehrs
Personalbedarf steigt, Investitionsbedarf neuer Abfragegeräte (Handy /Gebühren-Flatrate)
-.geringe Nutzungsrate, in anderen Städten 1-2 % ( dieselbe Erfahrung haben wir bei der
Einführung der EC-Karten Funktion an unseren PSA 2002-2005 gemacht, 0,25 % der
Gesamteinnahmen wurden per EC-Karte getätigt)
- Hoher Einführungsaufwand
(Zonenaufteilung, Beschilderung, Gebührenordnung, Umprogrammierung der Parkschein-
automaten, Werbung )
- keine Einsparung der Anzahl der Parkscheinautomaten
- steigende Kosten, da die Parkscheinautoamten in der HRO per Vertrag bis zum Jahr 2014
über eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen (auch Einnahmen die per Handy-
Parken realisiert würden) refinanziert, repariert und gewartet werden
- Hoher Verwaltungsaufwand im Betrieb, da System zusätzlich zu den Parkscheinautoamten
betrieben werden muss
- System ist national beschränkt, da es keine Möglichkeit gibt, Parkgebühren über die
nationalen Mobilbetreiber einzufordern
- bei Nichtzustandekommen der Handy-Verbindung, ist der Parker weiterhin verpflichtet, am
PSA mit Münzen zu zahlen, die Haftung ist hier ausgeschlossen
Zur Einführung eines bargeldlosen Systems zum Bezahlen von Parkgebühren muss ein umsetzungsfähiges Konzept unter Berücksichtigung aller Aspekte erarbeitet werden. Es bedarf eines Planungsaufwandes, der durch den eigenen Personalbestand nicht leistbar ist. Für die Konzepterarbeitung und Koordinierung der Parkraumneuordnung, Ordnung der Parkgebührenzonen, Kostenanalyse sowie die Berücksichtigung zukünftiger Möglichkeiten des Handy-Bezahlens z. B. Stromtanken, Ticketkauf usw. ist ein externes Planungsbüro zu binden.
Der zu erwartende finanzielle Aufwand wird für das Erstkonzept mit 20 T beziffert. Die Kennziffer ist aktuell nicht in den Haushaltsplan eingeordnet.
In Abwägung der Vor- und Nachteile empfiehlt die Verwaltung, weiter die Entwicklung des Handy-Parkens und insbesondere die Nutzungsraten in anderen Städten zu beobachten.
Holger Matthäus