Antrag - 2011/AN/2316
Grunddaten
- Betreff:
-
Johann-Georg Jaeger (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Änderung der Kurabgabesatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2011
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.06.2011
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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12.07.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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24.08.2011
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag: - zurückgezogen am 26.08.2011 (12.00 Uhr)
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine geänderte Kurabgabesatzung zum Beschluss vorzulegen, in der es dem Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock&Warnemünde ins Ermessen gegeben wird, bei Bauarbeiten im Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und
Markgrafenheide von der Kurabgabe zu befreien oder zu ermäßigen.
Sachverhalt:
In den benannten Ortsteilen ist der Tourismus wesentliches wirtschaftliches Standbein. Ab Juli 2011 werden im Ortsteil Seebad Warnemünde für etwa 3 Jahre 11 Straßenzüge grundhaft saniert, die alle im historischen Ortskern liegen und damit Zentrum des Tourismus sind. Für den unmittelbaren Bauzeitraum sind Straßenabschnitte mit anliegenden Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen erheblichen Belastungen ausgesetzt (Staub, Lärm, Erreichbarkeit).
Die gegenwärtig gültige Kurabgabesatzung ermöglicht seitens der
Tourismuszentrale keine Reaktion auf eine solche Beeinträchtigung.
Die Verwaltung wird darum beauftragt, die Kurabgabesatzung so zu
ändern, dass dem Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock&Warnemünde
das Ermessen gegeben wird, in o.g. Fällen von der Kurabgabe zu befreien
oder zu ermäßigen. Nur so könnte sicher gestellt werden, dass Touristen
notwendige Baumaßnahmen akzeptieren und der Hansestadt Rostock treu
bleiben. Zurzeit gibt es folgende Ausnahmetatbestände:
Kurabgabesatzung : § 5 Befreiungen/Ermäßigungen
(1) Von der Kurabgabe sind befreit:
1. Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock mit Haupt- und Nebenwohnsitz,
2. Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Kindeskinder sowie deren Familienangehörige von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren Hauptwohnsitz haben, wenn sie ohne Vergütung in der häuslichen Gemeinschaft aufgenommen sind,
3. Schwerbehinderte Menschen mit mindestens einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 %, die im Besitz folgender Merkzeichen sind: B, H, aG oder GL und deren Begleitperson. Die Registriernummer des Schwerbehindertenausweises ist auf der Durchschrift des Meldescheines/Kurkarte zu vermerken.
4. Personen, die sich im Rahmen eines Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnisses in der Hansestadt Rostock aufhalten,
5. Tagesgäste ohne Übernachtung sowie durchreisende Personen, die nach 20:00 Uhr anreisen und vor 09:00 Uhr des darauf folgenden Tages wieder abreisen,
6. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Tagungen, Seminaren, Kongressen, Lehrgängen und sportlichen Wettkämpfen im Erhebungsgebiet.
(2) Die Kurabgabe ermäßigt sich (siehe § 4):
I. bei Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, wenn sie Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende bzw. Studentinnen oder Studenten sind, soweit sie noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben,
II. für schwerbehinderte Menschen mit mindestens einem GdB von 50 %.
Johann-Georg Jaeger
Fraktionsvorsitzender