Stellungnahme - 2011/AF/2007-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Das Anliegen der Anfrage ist vor dem Hintergrund der Konsolidierung des Haushalts aus Sicht der Verwaltung begrüßenswert.

 

Allerdings kann die Anfrage nicht innerhalb der in der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse festgelegten Frist beantwortet werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Erfassung und Bewertung des städtischen Vermögens im Rahmen der Einführung des NKHR abzuwarten. Mit Vorlage der Eröffnungsbilanz der Hansestadt Rostock steht eine Übersicht über das stadteigene Vermögen zur Verfügung.

Die mit der Anfrage begehrte Kategorisierung kann im Anschluss erfolgen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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13.04.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben