Ergänzung Stellungnahme - 2011/AF/1834-02 (ES)
Grunddaten
- Betreff:
-
Bescheinigungen für Vertragspartner der Hansestadt Rostock (4)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.03.2011
- Vorlageart:
- Ergänzung Stellungnahme
- Federführend:
- Hauptverwaltungsamt
- Beteiligt:
- Eigenbetrieb KOE; Amt für Management und Controlling; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Kenntnisnahme
|
|
|
09.03.2011
|
Sachverhalt:
Hiermit wird zu folgenden Sachverhalten Stellung genommen:
II) Verträge, die auf Grund von förmlichen Verfahren nach VOB vorliegen
III) Veräußerung von Grundstücken
IV) Arbeitsverträge
V) Honorarverträge
Zu II) Förmliche Verfahren nach VOB
Für alle Verträge, die aufgrund von förmlichen Verfahren nach VOB/A geschlossen werden, erfolgt innerhalb der Prüfung und Wertung der Angebote gem. § 16 VOB/A 2009 die Eignungsprüfung durch die Vergabestellen.
Für den Nachweis der Eignung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A 2009 steht den Bietern frei, entweder eine Eigenerklärung zur Eignung in Form von Einzelnachweisen einzureichen (Anlage Vergabehandbuch Formblatt 124) oder sich in ein Präqualifikationsverzeichnis eintragen zu lassen, welches vom Auftraggeber direkt abrufbar ist. Ab einem Auftragswert von 30.000 brutto wird kontrollierend ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister von den Vergabestellen eingeholt.
Ferner ist zu prüfen:
· ob für das Unternehmen ein Insolvenzverfahren läuft,
· ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
· ob der Bewerber schwere Verfehlungen begangen hat,
· ob der Bewerber seinen Zahlungsverpflichtungen für Steuern und Sozialabgaben nachkommt und
· ob sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Entsprechend des Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 17.09.2007 (Anlage 1), der auf Grund des Erlasses des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 08.10.2008 (Anlage 2) auch von der Hansestadt Rostock zu beachten ist, wurde zur Umsetzung des 2. Gesetzes zu Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MRG II) verfügt, dass die vorstehenden Fragestellungen durch Eigenerklärungen der Bewerber zu untersetzen sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR (incl. Mehrwertsteuer) wurden die Vergabestellen verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der Eigenerklärungen durch die Abfrage eines Gewerbezentralregisterauszuges zu prüfen.
Der vorstehende Erlass ist seit 2010 in die neuen Verdingungsordnungen eingeflossen, so dass nach § 6 Abs. 3 Ziffer 2 VOB/A grundsätzlich Eigenerklärungen der Bewerber ausreichen. Jedoch werden diese entsprechend vorstehender Ministerialerlasse ab einem Auftragswert von 30.000 EUR (incl. Mehrwertsteuer) anhand von Gewerbezentralregister-auszügen überprüft. Das Formular 124 des Vergabenhandbuches des Bundes, das zur Einholung der Eigenerklärungen für Beschränkte und Öffentliche Ausschreibungen sowie Offene Verfahren zur Anwendung kommt, wird als Anlage 3 beigefügt.
Durch die Vergabestelle des KOE werden zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Leistungs-fähigkeit von den Unternehmen, die in die engere Wahl der Zuschlagserteilung (die ersten drei) kommen, gemäß Anlage 4 zur Übergabe verschiedener Unterlagen aufgefordert. Diese Aufstellung variiert danach, welche Informationen bereits vorliegen und welche noch für die Prüfung benötigt werden. Das Formblatt zur Vollständigkeits- und Eignungsprüfung wird als Anlage 5 ebenfalls beigefügt.
Die Prüfung umfasst folgende Sachverhalte:
Bescheinigungsart | Anwendung bei | Anmerkungen (z.B. Laufzeit, Wertgrenzen) |
Strafrechtliche Unbedenklichkeit | Aufträge nach VOB | · Eigenerklärung des Bieters gem. § 6 VOB/A VOL/A · Präqualifikation · Gewerbezentralregisterauszug (ab 30.000 Auftragswert) |
Steuerrechtliche Unbedenklichkeit | Aufträge nach VOB | wird generell abgefragt, bei Bauabzugssteuerbefreiung wird zudem die Laufzeit an Hand der Bauzeit geprüft |
Polizeiliches Führungszeugnis | entfällt i.d.R. bei VOB
|
|
Vergabestelle für alle förmlichen VOB-Verfahren ist der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung (KOE)
Zu III) Veräußerung von Grundstücken
Im Sanierungsgebiet werden die Verträge zur Veräußerung von Grundstücken der Stadt im Auftrag und nach den Weisungen und Entscheidungen der Stadt vom Sanierungsträger, der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) geschlossen.
Tabellarische Übersicht zur Beantwortung der Anfrage für Grundstücksveräußerungen im Sanierungsgebiet:
Bescheinigungsart | Anwendung bei | Anmerkungen . |
Strafrechtliche Unbedenklichkeit | - | - |
Steuerliche Unbedenklichkeit | Grundstücksveräußerungen | Bei grunderwerbssteuer-pflichtigen Vorgängen gilt
|
Polizeiliches Führungszeugnis | - | - |
Soweit städtebauliche Verträge (Erschließungsverträge, Verträge zur Sicherung des Grünausgleichs, sanierungsrechtliche Ablösevereinbarungen, Durchführungsverträge, Verträge über erschließungs- oder sanierungsrechtliche Vorausleistungen) dem Vergaberecht unterliegen, sind sie von den Ausführungen unter II bzw. III) erfasst.
Zu IV und V Abschluss von Arbeits- und Honorarverträgen:
Bescheinigungsart | Anwendung bei | Anmerkung |
polizeiliches Führungszeugnis | Einstellung von Beschäftigten, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a SGB VIII wahrnehmen. |
|
Georg Scholze
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
685,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
599,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
298,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
193,4 kB
|