Ergänzung Stellungnahme - 2011/AF/1834-02 (ES)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Hiermit wird zu folgenden Sachverhalten Stellung genommen:

 

II)      Verträge, die auf Grund von förmlichen Verfahren nach VOB vorliegen

III)    Veräußerung von Grundstücken

IV)   Arbeitsverträge

V)     Honorarverträge

 

Zu II) Förmliche Verfahren nach VOB

 

Für alle Verträge, die aufgrund von förmlichen Verfahren nach VOB/A geschlossen werden, erfolgt innerhalb der Prüfung und Wertung der Angebote gem. § 16 VOB/A 2009 die Eignungsprüfung durch die Vergabestellen.

Für den Nachweis der Eignung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A 2009 steht den Bietern frei, entweder eine Eigenerklärung zur Eignung in Form von Einzelnachweisen einzureichen (Anlage Vergabehandbuch Formblatt 124) oder sich in ein Präqualifikationsverzeichnis eintragen zu lassen, welches vom Auftraggeber direkt abrufbar ist. Ab einem Auftragswert von 30.000 € brutto wird kontrollierend ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister von den Vergabestellen eingeholt.


Ferner ist zu prüfen:

 

·                     ob für das Unternehmen ein Insolvenzverfahren läuft,

·                     ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,

·                     ob der Bewerber schwere Verfehlungen begangen hat,

·                     ob der Bewerber seinen Zahlungsverpflichtungen für Steuern und Sozialabgaben nachkommt und

·                     ob sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.

 

Entsprechend des Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 17.09.2007 (Anlage 1), der auf Grund des Erlasses des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 08.10.2008 (Anlage 2) auch von der Hansestadt Rostock zu beachten ist, wurde zur Umsetzung des 2. Gesetzes zu Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MRG II) verfügt, dass die vorstehenden Fragestellungen durch Eigenerklärungen der Bewerber zu untersetzen sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR (incl. Mehrwertsteuer) wurden die Vergabestellen verpflichtet, den Wahrheitsgehalt der Eigenerklärungen durch die Abfrage eines Gewerbezentralregisterauszuges zu prüfen.

 

Der vorstehende Erlass ist seit 2010 in die neuen Verdingungsordnungen eingeflossen, so dass nach § 6 Abs. 3 Ziffer 2 VOB/A grundsätzlich Eigenerklärungen der Bewerber ausreichen. Jedoch werden diese entsprechend vorstehender Ministerialerlasse ab einem Auftragswert von 30.000 EUR (incl. Mehrwertsteuer) anhand von Gewerbezentralregister-auszügen überprüft. Das Formular 124 des Vergabenhandbuches  des Bundes, das zur Einholung der Eigenerklärungen für Beschränkte und Öffentliche Ausschreibungen sowie Offene Verfahren zur Anwendung kommt, wird als Anlage 3 beigefügt.

 

Durch die Vergabestelle des KOE werden zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Leistungs-fähigkeit von den Unternehmen, die in die engere Wahl der Zuschlagserteilung (die ersten drei) kommen, gemäß Anlage 4 zur Übergabe verschiedener Unterlagen aufgefordert. Diese Aufstellung variiert danach, welche               Informationen bereits vorliegen und welche noch für die Prüfung benötigt werden. Das Formblatt zur Vollständigkeits- und Eignungsprüfung wird als Anlage 5 ebenfalls beigefügt.

 

 

Die Prüfung umfasst folgende Sachverhalte:

 

Bescheinigungsart

Anwendung bei

Anmerkungen (z.B. Laufzeit, Wertgrenzen)

Strafrechtliche Unbedenklichkeit

Aufträge nach VOB
(Vergabe- und Vertragsordnung )

·    Eigenerklärung des Bieters gem. § 6 VOB/A VOL/A

·    Präqualifikation

·    Gewerbezentralregisterauszug (ab 30.000 € Auftragswert)
brutto

Steuerrechtliche Unbedenklichkeit

Aufträge nach VOB

wird generell abgefragt,

bei Bauabzugssteuerbefreiung wird zudem die Laufzeit an Hand der Bauzeit geprüft

Polizeiliches Führungszeugnis

entfällt i.d.R. bei VOB

 

 

 

Vergabestelle für alle förmlichen VOB-Verfahren ist der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung (KOE)

 

Zu III) Veräußerung von Grundstücken

 

Im Sanierungsgebiet werden die Verträge zur Veräußerung von Grundstücken der Stadt im Auftrag und nach den Weisungen und Entscheidungen der Stadt vom Sanierungsträger, der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) geschlossen.

 

 

Tabellarische Übersicht zur Beantwortung der Anfrage für Grundstücksveräußerungen im Sanierungsgebiet:

 

Bescheinigungsart

Anwendung bei

Anmerkungen….

Strafrechtliche Unbedenklichkeit

-

-

Steuerliche Unbedenklichkeit

Grundstücksveräußerungen

Bei grunderwerbssteuer-pflichtigen Vorgängen gilt
§ 22 Grunderwerbssteuergesetz (Anforderung der UB erfolgt über Notar beim zuständigen Finanzamt.

 

Polizeiliches Führungszeugnis

-

-

 

 

Soweit städtebauliche Verträge (Erschließungsverträge, Verträge zur Sicherung des Grünausgleichs, sanierungsrechtliche Ablösevereinbarungen, Durchführungsverträge, Verträge über erschließungs- oder sanierungsrechtliche Vorausleistungen) dem Vergaberecht unterliegen, sind sie von den Ausführungen unter II bzw. III) erfasst.

 

 

 

Zu IV und V Abschluss von Arbeits- und Honorarverträgen:

 

Bescheinigungsart

Anwendung bei

Anmerkung

polizeiliches Führungszeugnis

Einstellung von Beschäftigten, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 72 a SGB VIII wahrnehmen.

 

 

 

 

Georg Scholze

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben