Stellungnahme - 2011/AF/1919-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Welche Rechtsgrundlagen und Verwendungsrichtlinien liegen diesem zu Grunde?

 

Als Rechtsgrundlage ist der § 10 der Gemeindehaushaltsverordnung M-V (GemHVO M-V) zu Grunde zu legen.

 

 

2. Wie berechnet sich dieser so genannte Verfügungsfonds haushalterisch und faktisch?

 

Aus den Verfügungsmitteln sind nur solche Ausgaben zu bewilligen, für die keine besondere Zweckbestimmung im Haushaltsplan vorgesehen ist, die also außerplanmäßig verrechnet werden müssen, wenn die Verfügungsmittel nicht bereitstehen würden.

Überplanmäßige Ausgaben können dagegen nicht aus den Verfügungsmitteln bestritten werden. Sie sind nur aus einer evtl. vorhandenen Deckungsreserve durch Übertragung des erforderlichen Haushaltssolls zu finanzieren.

Bei der Veranschlagung der Verfügungsmittel ist Zurückhaltung geboten, damit die Zweckbestimmung aller Ausgaben nicht durch zu starke Ausstattung der Verfügungsmittel beeinträchtigt wird.

 

 

3. Auf welchen Umfang beläuft sich dieser im jeweiligen Haushaltsjahr?

 

Im Jahr 2010 belief sich der Haushaltsansatz auf 3.000 EUR, in Anspruch genommen wurden 1.137,78 EUR.

 

Für 2011 sind ebenfalls 3.000 EUR im Haushaltsansatz geplant, bisher sind 170,00 EUR in Anspruch genommen worden.

 

 

4. Wie viel wurde aus diesen Fons wofür, für wen oder was und wann ausgegeben (bitte detailliert aufschlüsseln für das gesamte Jahr 2010 bis zum heutigen Tag)?


 

Datum

Zahlungsgrund

Empfänger

gezahlte Beträge in EUR

21.01.2010

Anmeldung zur Teilnahme des OB am Landespresseball 2010

Nordstar GmbH

150,00

26.01.2010

Auffüllung Bürokasse OB

Begrüßung von Wanderburschen in der HRO mit je 5 EUR

95,00

10.06.2010

Auffüllung Bürokasse OB

Begrüßung von Wanderburschen in der HRO mit je 5 EUR

100,00

14.06.2010

Erwerb von Konsumgütern zur Bewirtung von Gästen des OB

OHG FEGRO / SELGROS

292,34

27.08.2010

Auffüllung Bürokasse OB

Begrüßung von Wanderburschen in der HRO mit je 5 EUR

100,00

15.10.2010

Erwerb von Konsumgütern zur Bewirtung von Gästen des OB

OHG FEGRO / SELGROS

184,95

14.12.2010

Auffüllung Bürokasse OB

Begrüßung von Wanderburschen in der HRO mit je 5 EUR

80,00

16.12.2010

Erwerb von Konsumgütern zur Bewirtung von Gästen des OB

OHG FEGRO / SELGROS

185,49

26.01.2011

Teilnahme des OB am Landespresseball 2011

Nordstar GmbH

170,00

 

 

 

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben