Beschlussvorlage - 2011/BV/1943

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Änderung der Entgeltordnung für Hafendienstleistungen in den öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock (Anlage).

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 3 der KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

0736/01-BV der Bürgerschaft vom 06.03.2002

0329/04-BV der Bürgerschaft vom 06.10.2004

2010/BV1542 der Bürgerschaft vom 01.12.2010

 

Sachverhalt:

Aufgrund des Widerspruchs des Oberbürgermeisters vom 14.12.2010 wurde in der Dringlichkeitssitzung der Bürgerschaft am 10.01.2011 nochmals über die Zweite Änderung der Entgeltordnung für Hafendienstleistungen in den öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock beraten und Folgendes beschlossen:

 

Der § 3 Absatz 6 soll ersatzlos gestrichen werden.

 

(„(6) Für Versorgungsmedienverbraucher, die auf besondere Einladung durch die Hansestadt Rostock für nichtkommerzielle Zwecke Hafendienstleistungen nutzen, können durch das bewirtschaftende Amt der Hansestadt Rostock mit vorheriger Zustimmung des Hauptausschusses Sonderkonditionen gewährt werden.“)

 

Da die Zweite Änderung am 15.12.2010 öffentlich bekannt gemacht wurde und damit in Kraft ist, ist eine Dritte Änderung der Entgeltordnung notwendig, um den § 3 Abs. 6 streichen zu können.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

Roland Methling

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

23.02.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.03.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt