Beschlussvorlage - 2011/BV/1932

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:                            - zurückgezogen am 02.03.2011 !

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt:

1.      Das in den Anlagen 1 bis 7 aufgelistete Vermögen der Hansestadt Rostock mit einem Wert von insgesamt 1.624.304,03 EUR in die Volkstheater Rostock GmbH ohne Gegenwert einzulegen.

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass  gemäß § 272 Abs. 2 Punkt 4 HGB die zu leistende Einlage gesellschaftsrechtlich umgesetzt wird.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

0560/08-BV

 

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 10.09.2008 mit Beschlussnummer 0560/08-BV die Überleitung des Amtes Volkstheater Rostock in die Volkstheater Rostock GmbH beschlossen,

Zum 01. April 2010 wurde mit Personalüberleitungsvertrag vom 28. Januar 2010 der Betrieb des bis dahin in Form einer rechtlich unselbständigen Organisationseinheit der Hansestadt Rostock betriebenen Volkstheaters Rostock in die Volkstheater Rostock GmbH vollzogen. Ab diesem Zeitpunkt nutzt die Volkstheater Rostock GmbH Anlagen, geringfügige Wirtschaftsgüter, Gegenstände des Fundus, Verbrauchsmaterial und IT-Technik, die nach wie vor im Eigentum der Hansestadt Rostock stehen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände ist auf Grundlage der vom Volkstheater durchgeführten Inventur erfolgt und beläuft sich gemäß Anlagenachweis auf einen Gesamtvermögenswert in Höhe von 1.624.304,03 EUR, der sich wie folgt zusammensetzt:

-          Anlage 1 - Wirtschaftsgüter bis 1500 EUR =                                                        54.910,51 EUR

-          Anlage 2 – Wirtschaftsgüter von 61 EUR bis 1.500 EUR =                             68.622,86 EUR

-          Anlage 3 – Wirtschaftsgüter bis 60 EUR =                                                                      25.870,22 EUR

-          Anlage 4 – wird durch neue Hard- und Software ausgetauscht (ohne Wertangaben)

-          Anlage 5 – Wirtschafsgüter Fundus                                                                                788.471,64 EUR

-          Anlage 6 – Verbrauchsmaterial                                                                                162.110,40 EUR

-          Anlage 7 – Musikinstrumente                                                                                524.318,40 EUR

 

Die Übertragung der aufgeführten Güter und Gegenstände soll zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes der Volkstheater Rostock GmbH unentgeltlich erfolgen und entsprechend den Erläuterungen zum Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0560/08-BV als Kapitaleinlage in die Gesellschaft eingelegt werden.

 

Nach Vorlage der Beschlussfassung wird gemäß § 56 Kommunalverfassung Mecklenburg - Vorpommern die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde durch die Verwaltung eingeholt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.02.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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01.03.2011 - Finanzausschuss - zurückgezogen