Stellungnahme - 2011/DA/1918-02 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Die Stelle Hafenärztin/Hafenarzt ist mit dem Stellenplan 2010 neu eingerichtet worden.

 

Die Stelleneinrichtung erfolgte gemäß § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst in MV vom 19. Juli 1994, wonach die Gesundheitsämter die für die Schifffahrt anzuwendenden gesundheitsrechtlichen Vorschriften durchführen. Auf der Grundlage des Gesetzes zu den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005 vom 23. Mai 2005), welches am 20. Juli 2007 in Kraft getreten ist, sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, diese Vorschriften spätestens bis 2012 umzusetzen.

 

Eine Stellenbesetzung ist demzufolge spätestens bis zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen. Gegenwärtig prüfen wir, ob die Stelle auch mit Teilzeit vorgehalten werden kann und Refinanzierungsmöglichkeiten bestehen. Wir gehen davon aus, dass die Prüfung zeitnah abgeschlossen wird und dann eine externe Stellenausschreibung erfolgt.

 

 

 

Roland Methling

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

02.02.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen