Beschlussvorlage - 2010/BV/1801

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

Als ehrenamtliche stellvertretende Schiedspersonen werden die in der Vorschlagsliste genannten Personen (Anlage) gewählt.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellen-gesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Nr. 2010/BV/1503 vom 06.10.2010

 

 

Sachverhalt:
 


Zum Beginn der Amtsperiode am 01.02.2011 sind die Schiedsstellen der Hansestadt Rostock auf Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329) erneut besetzt worden (Beschluss-Vorlage 2010/BV/1503).

 

 

 

 

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Schiedsperson, die durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten wird, wahrgenommen. Die Schiedspersonen und stellvertretenden Schiedspersonen werden gem. § 3 SchStG M-V von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.

 

Durch Neuordnung der Schiedsamtsbereiche sowie Anpassung an die fünf Ortsamtsbereiche der Hansestadt Rostock (Nordwest 1, Nordwest 2, Mitte, West und Ost) wurde die Anzahl der Schiedsstellen auf fünf reduziert sowie die Anzahl der Schiedspersonen auf zehn verringert.

 

Mehrere bereits ehrenamtlich tätige Schiedspersonen hatten ihre Bereitschaft zur weiteren Tätigkeit erklärt und wurden mit Beschluss-Vorlage 2010/BV/1503 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in ihrer Sitzung am 06.10.2010 gewählt.  Aufgrund des Ausscheidens des jedoch überwiegenden Teils der ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen mit Beendigung der letzten Amtsperiode waren die Positionen der stellvertretenden Schiedspersonen für die Schiedsamtsbereiche Nordwest 1, Mitte und West für die Amtsperiode vom 01.02.2011 bis 31.01.2016 neu auszuschreiben.

 

Auf die öffentliche Ausschreibung der vakanten Schiedsstellenpositionen im August 2010 erfolgten Bewerbungen von insgesamt 16 Bürgerinnen und Bürgern der Hansestadt Rostock.

 

Dabei waren gem. § 4 SchStG M-V folgende Voraussetzungen zu  berücksichtigen:

 

- die Eignung nach Persönlichkeit und Fähigkeiten,

 

- die Vollendung des 25. Lebensjahres,

 

- die Wohnsitznahme im Bereich der Gemeinde. 

 

Unter Beteiligung der jeweiligen Ortsamtsleiterinnen/Ortsamtsleiter, der Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Rostock des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, der bereits gewählten Schiedspersonen der jeweiligen Schiedsstelle sowie der zuständigen Sachbearbeiterin des Rechtsamtes wurden mit mehreren Interessentinnen und Interessenten Gespräche im zuständigen Ortsamt geführt und eine entsprechende Auswahl getroffen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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02.02.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen