Anfrage der Fraktion - 2011/AF/1834

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Beratungsfolge

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Nachdem das Innenministerium mit Schreiben vom 18.11.2010 mitteilte, dass die bereits drei Male gestellten Anfragen zu beantworten seien, dies jedoch bisher nicht geschehen ist, bitten wir nochmals um Beantwortung:

 

1.      Finden nachfolgende Bescheinigungen für Vertragspartner der Hansestadt Rostock Anwendung:

·         strafrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

·         steuerrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

·         polizeiliches Führungszeugnis?

2.                 Wenn ja, für welche Verträge bzw. Vorgänge?

3.                 Wenn nein, ab wann nicht mehr und weshalb?

 

Als Darstellungsweise empfiehlt sich:

 

Bescheinigungsart

Anwendung bei

Anmerkungen

(z.B. bis Jahr x, Einschränkung auf Wertgrenze y etc.)

Strafrechtliche Unbedenklichkeit

 

 

Steuerrechtliche Unbedenklichkeit

 

 

Polizeiliches Führungszeugnis

 

 

 

 

 

Gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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02.02.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

Zur Bitte von Frau Dr. Bachmann um Vertagung dieser Anfrage bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 09.03.2011 gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

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09.03.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben