Beschlussvorlage - 2010/BV/1818

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft legt als neuen Termin für die Beschlussfassung der notwendigen Satzungsänderungen für den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ die Bürgerschaftssitzung am 18.05.2011 fest.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:  2010/BV/1205

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2010/BV/1205 vom 10.11.2010 hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeister beauftragt, die zur Bildung eines Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ notwendigen Satzungsänderungen bis zur Februarsitzung der Bürgerschaft 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Neben der von der Bürgerschaft erwarteten Einrichtung eines Betriebsausschusses erwartet auch die Rechtsaufsichtsbehörde eine Überarbeitung der Eigenbetriebssatzung aufgrund der seit 2008 gültigen Eigenbetriebsverordnung und der im Amtsblatt des Landes M-V vom 23.10.2010 veröffentlichten Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung. Zudem ist die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock anzupassen.

 

Damit ergibt sich gegenüber einer auf den Betriebsausschuss beschränkten Änderung ein höherer Abstimmungs- und Prüfungsbedarf.

 

Vor diesem Hintergrund wird eingeschätzt, dass die notwendigen Satzungsänderungen erst für die Bürgerschaftssitzung im Mai 2011 vorgelegt werden können. Es wird deshalb um eine entsprechende Terminverlängerung gebeten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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18.01.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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02.02.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen