Beschlussvorlage - 2010/BV/1592

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 für das Sondergebiet „Groter Pohl - östlicher Teil“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 für das Sondergebiet „Groter Pohl - östlicher Teil“, nördlich der Erich-Schlesinger-Straße und westlich des Südrings, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

3.              Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 3 KV-MV

                                                                      § 10 Bau GB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Auslegungsbeschluss Nr. 2009/BV/0029

 

 

Sachverhalt:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll das Gebiet an der Erich-Schlesinger-Straße als erster Teilbereich der zukünftigen neuen „Südwestlichen Bahnhofsvorstadt“ funktional und gestalterisch aufgewertet werden.

 

Das sonstige Sondergebiet SO H DB 7 dient der Unterbringung von Einzelhandel, Dienstleistungs- sowie Beherbergungseinrichtungen. Die Einzelhandelseinrichtungen werden hierbei gemäß den Ergebnissen eines gesonderten Einzelhandelsgutachten flächenmäßig sowie bezüglich der Zahl der Einzelhändler begrenzt, um keine erheblichen Auswirkungen auf das Südstadt Center zu verursachen.

Im sonstigen Sondergebiet SO FE 6 können Flächen für wissenschafts- und technologienahe Einrichtungen in Uninähe, ausnahmsweise jedoch auch für Tankstellen am entsprechend vorgeprägten Standort, bereitgestellt werden.

 

Der Bebauungsplan insgesamt kann gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden. Dieser stellt das verkleinerte Plangebiet zum Teil als Sondergebiet „Wissenschaft und Technik“, zum kleinen Teil als Wohnbaufläche dar. Bezogen auf den Gesamt-Geltungsbereich des Bebauungsplans werden die Planungsabsichten des FNP, eine Mischung aus Wohnen und Wissenschaft zu erlangen, umgesetzt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 27.01.2010 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB bestimmt; diese erfolgte vom 18.02.2010 bis zum 19.04.2010.

Parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgte die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

 

Es wurde eine Umweltprüfung zur Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durchgeführt. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan (GOP) erarbeitet worden, in dem alle erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt worden sind. Darüber hinaus wurden ein Verkehrs- und ein Schallschutzgutachten beauftragt, um die Auswirkungen der Planung zu ermitteln.

 

Die östliche Teilfläche des Geltungsbereichs des Entwurfs des Bebauungsplans soll nun nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Prüfung und Abwägung aller bekannt gewordenen Belange zeitlich vorgezogen  als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden, da hier bereits konkrete Ansiedlungs- und Investitionsbestrebungen bestehen und die verkehrliche Erschließung über einen Vertrag mit der Hansestadt Rostock finanziert werden kann.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

- Planungskosten, inkl. Kosten für Gutachten zur Sicherung der Umwelt-, Immissions- und

   Verkehrsbelange

- Unterhaltungskosten für hergestellte öffentliche Grün- und Verkehrsflächen

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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11.11.2010 - Ortsbeirat Südstadt (12) - abgelehnt

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17.11.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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18.11.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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30.11.2010 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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01.12.2010 - Bürgerschaft - vertagt

 

- durch Bau- und Planungsausschuss vertagt bis zu seiner Sitzung am 16.12.2010
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Südstadt empfiehlt Ablehnung

 

 

Frau Friederich stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2010/BV/1592 zum Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 für das Sondergebiet „Groter Pohl
- östlicher Teil“ - Abwägungs- und Satzungsbeschluss, um die noch fehlende Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses abzuwarten.

 

Herr Senator Matthäus spricht sich gegen die Vertagung aus.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:  Angenommen

 

 

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16.12.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.02.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen