Antrag - 2010/AN/1737

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass bei allen städtischen Bau- und Sanierungsmaßnahmen die Schaffung der vollständigen Barrierefreiheit des entsprechenden Objektes erfolgt. Bei Abweichungen ist die Bürgerschaft vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme zu informieren.

 

 

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Sachverhalt:

Mit diesem Beschluss wird aus aktuellem Anlass deutlich gemacht, dass sich die Bürgerschaft dem Prinzip der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Straßen und Transportmittel im Sinne der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen, des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes M-V und der Leitlinien für Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock verpflichtet fühlt.

Die schrittweise Beseitigung bestehender Zugangshindernisse im Zuge notwendiger Neubau- und Sanierungsvorhaben sollte auch angesichts des demographischen Wandels und im Interesse der Tourismusförderung eine Selbstverständlichkeit sein.

Dazu sollten ausnahmslos alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Stadt (Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, Wege, Plätze, Verwaltungseinrichtungen, Kultur- und Jugend- und soziale Einrichtungen usw.) unter Beteiligung der Behindertenbeauftragten und des Beirates für behinderte und chronisch kranke Menschen barrierefrei geplant werden.

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann                                                                      gez. Rainer Albrecht

Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09                            Fraktion der SPD

 

 

 

gez. Johann-Georg Jaeger

Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN

 

 

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Beschlüsse

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16.12.2010 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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02.02.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass bei allen städtischen Bau- und Sanierungsmaßnahmen die Schaffung der vollständigen Barrierefreiheit des entsprechenden Objektes erfolgt. Bei Abweichungen ist die Bürgerschaft vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungs­maßnahme zu informieren.

 

 

Beschluss Nr. 2010/AN/1737:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch Beteiligung des Behindertenbeirates sowie des/der Behindertenbeauftragten sicherzustellen, dass bei allen städtischen Bau- und Sanierungsmaßnahmen die Schaffung der vollständigen Barrierefreiheit des entsprechenden Objektes erfolgt.

 

Darüber hinaus wird der Abschluss von entsprechenden Zielvereinbarungen mit den öffentlichen Bau- und Sanierungsträgern angestrebt.

 

Bei Abweichungen ist die Bürgerschaft vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme zu informieren.

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, zur Definition verbindlicher Rostocker Standards für die Behindertengerechtigkeit aller kommunal-öffentlichen Einrichtungen eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Büros für Behindertenfragen zu etablieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt