Beschlussvorlage - 2010/BV/1574

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufhebung des Beschlusses 0108/08-BV vom 26.02.2008. Gleichzeitig beschließt der Jugendhilfeausschuss die Umsetzung der sozialräumlichen Projekt- und Angebotsentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung durch ein Regionalbudget zwischen Trägern der Hilfen zur Erziehung, anderer Jugendhilfeträger und Kooperationspartner. 

 

 

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Beschlussvorschriften: § 27 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 0108/08-BV v. 26.02.2008 im JHA

 

 

Sachverhalt:

Entsprechend der Diskussion zur Informationsvorlage vom 08.04.2010 „Formlose Hilfen und fallunspezifische Leistungen in der Hansestadt Rostock und neuer Prozess der Umsteuerung“ hat der JHA die zeitnahe Einbeziehung des Facharbeitskreises ambulante Hilfen zur Erziehung vorgeschlagen. Dies erfolgte ab Mai, seit Juli wurden weitere Vertreter aus den Bereichen Offene Kinder- und Jugendarbeit, Stadtteil- und Begegnungszentren, Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit und Familienbildung einbezogen.

 

Im Ergebnis der kritischen Auseinandersetzung des vergangenen Prozesses im Zeitraum 2005 bis 2009 wurden auch positive Erfahrungen wie z.B. die Arbeit der Sozialraumteams und der Lenkungsgruppen benannt. Diese Strukturen sollen erhalten und ausgebaut werden. Die zukünftige Arbeitsweise der Gremien wird unter Erweiterung des Teilnehmerkreises aus anderen Bereichen der Jugendhilfe und des Sozialraums und einer klaren Aufgabendefinition und Verankerung im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgen. Zielgruppe bleiben Kinder, Jugendliche und deren Familien im Vorfeld, während und nach Hilfen zur Erziehung.

 

Auf der Grundlage des SGB VIII gilt es, Rahmenbedingungen zu schaffen, um übergreifend in den Sozialräumen gemeinsam tätig zu werden und passgenaue Angebote für diese Zielgruppe vorzuhalten. Grundlage dafür ist die Aktivierung anderer Akteure unter Nutzung vorhandener Ressourcen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der bereitzustellende Finanzrahmen entspricht dem Umfang des sozialräumlichen Budgets für formlose und fallunspezifische Leistungen des Jahres 2009 in Höhe von 380.000 € und wird den Regionen anteilig zur Steuerung, Planung und Umsetzung von Projekten zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden aus dem Bereich Hilfen zur Erziehung zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.10.2010 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufhebung des Beschlusses 0108/08-BV vom 26.02.2008. Gleichzeitig beschließt der Jugendhilfeausschuss die Umsetzung der sozialräumlichen Projekt- und Angebotsentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung durch ein Regionalbudget zwischen Trägern der Hilfen zur Erziehung, anderer Jugendhilfeträger und Kooperationspartner. Die Sozialräumliche Projekt- und Angebotsentwicklung wird auf 3 Jahre als Modell angelegt. Sie ist in die Jugendhilfeplanungsstruktur einzubinden. 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

12

Dagegen

 

Enthaltungen

2