Beschlussvorlage - 2010/BV/1574
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialräumliche Projekt- und Angebotsentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 08.10.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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19.10.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufhebung des Beschlusses 0108/08-BV vom 26.02.2008. Gleichzeitig beschließt der Jugendhilfeausschuss die Umsetzung der sozialräumlichen Projekt- und Angebotsentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung durch ein Regionalbudget zwischen Trägern der Hilfen zur Erziehung, anderer Jugendhilfeträger und Kooperationspartner.
Beschlussvorschriften: § 27 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 0108/08-BV v. 26.02.2008 im JHA
Sachverhalt:
Entsprechend der Diskussion zur
Informationsvorlage vom 08.04.2010 „Formlose Hilfen und fallunspezifische
Leistungen in der Hansestadt Rostock und neuer Prozess der Umsteuerung“
hat der JHA die zeitnahe Einbeziehung des Facharbeitskreises ambulante Hilfen
zur Erziehung vorgeschlagen. Dies erfolgte ab Mai, seit Juli wurden weitere
Vertreter aus den Bereichen Offene Kinder- und Jugendarbeit, Stadtteil- und
Begegnungszentren, Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit und Familienbildung
einbezogen.
Im Ergebnis der kritischen
Auseinandersetzung des vergangenen Prozesses im Zeitraum 2005 bis 2009 wurden
auch positive Erfahrungen wie z.B. die Arbeit der Sozialraumteams und der
Lenkungsgruppen benannt. Diese Strukturen sollen erhalten und ausgebaut werden.
Die zukünftige Arbeitsweise der Gremien wird unter Erweiterung des
Teilnehmerkreises aus anderen Bereichen der Jugendhilfe und des Sozialraums und
einer klaren Aufgabendefinition und Verankerung im Rahmen der
Jugendhilfeplanung erfolgen. Zielgruppe bleiben Kinder, Jugendliche und deren
Familien im Vorfeld, während und nach Hilfen zur Erziehung.
Auf der Grundlage des SGB VIII gilt
es, Rahmenbedingungen zu schaffen, um übergreifend in den Sozialräumen
gemeinsam tätig zu werden und passgenaue Angebote für diese Zielgruppe
vorzuhalten. Grundlage dafür ist die Aktivierung anderer Akteure unter Nutzung
vorhandener Ressourcen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der bereitzustellende
Finanzrahmen entspricht dem Umfang des sozialräumlichen Budgets für formlose
und fallunspezifische Leistungen des Jahres 2009 in Höhe von 380.000 €
und wird den Regionen anteilig zur Steuerung, Planung und Umsetzung von
Projekten zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden aus dem Bereich Hilfen zur
Erziehung zur Verfügung gestellt.
Dr. Liane Melzer
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53 kB
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2
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(wie Dokument)
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83 kB
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19.10.2010 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufhebung des Beschlusses 0108/08-BV vom
26.02.2008. Gleichzeitig beschließt der Jugendhilfeausschuss die Umsetzung der
sozialräumlichen Projekt- und Angebotsentwicklung im Bereich der Hilfen zur
Erziehung durch ein Regionalbudget zwischen Trägern der Hilfen zur Erziehung,
anderer Jugendhilfeträger und Kooperationspartner. Die Sozialräumliche Projekt-
und Angebotsentwicklung wird auf 3 Jahre als Modell angelegt. Sie ist in die
Jugendhilfeplanungsstruktur einzubinden.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
x |
Abgelehnt |
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Dafür |
12 |
Dagegen |
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Enthaltungen |
2 |