Änderungsantrag - 2010/AN/1272-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Satz 1 wird gestrichen:  „Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung eines so genannten Ökokontos bei B-Plänen sich realisieren lässt“.

Dafür wird eingefügt: „Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 soll bei der Hansestadt Rostock ein Ökokonto eingerichtet werden“.

Satz 3 „Die Bürgerschaft …“ ist zu streichen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Zwischen dem Antrag und der Stellungnahme der Verwaltung besteht weitgehende Übereinstimmung. Damit erübrigt sich der Prüfauftrag. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 sollen die organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Ökokontos bei der Hansestadt Rostock geschaffen werden. Der Änderungsantrag fand das einstimmig zustimmende Votum in der Ausschusssitzung am 26.08.2010.

 

 

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Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt: Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 soll bei der Hansestadt Rostock ein Ökokonto eingerichtet werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob bei geförderten Maßnahmen der Eigenanteil der Hansestadt Rostock einem so genannten Ökokonto zugeschrieben werden kann.

 

 

 

Andreas Engelmann

1. Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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08.09.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen