Änderungsantrag - 2010/BV/1203-09 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Im Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) wird in § 21 (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates) in Absatz 1 folgender Punkt f zusätzlich mit aufgenommen:

“in den Fällen des § 14 (Abs. 4 – Beschlüsse und Abs. 5) die empfehlende Beschlussfassung des Aufsichtsrates an die Gesellschafterversammlung.“

 

 

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gez. Prof. Dr. Dieter Neßelmann                                          gez. Dr. Ulrich Seidel
CDU-Fraktion                                                                        FDP-Fraktion

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.07.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen