Stellungnahme - 2010/AN/1267-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Vorbereitung der Sitzung der Bürgerschaft am 07. Juli 2010

Antrag Nr. 2010/AN/1267 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD)

Heizkostenspiegel

 

 

Für die Hansestadt Rostock liegt seit 2007 ein Heizkostenspiegel (HKS) vor, welcher durch die „Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ erstellt wurde. 2009 erfolgte eine Aktualisierung des HKS.

 

Der HKS ist insgesamt nachvollziehbar strukturiert und kann aufgrund der Erfassung und Analyse von ca. 12.000 HK-Abrechnungen bei Fernwärme und 6.000 bei Erdgas als repräsentativ beurteilt werden.

 

Insofern können die in dem HKS abgebildeten spezifischen Energiekosten je m² Wohnfläche für zentral- und fernbeheizte Wohnungen als Grundlage für die Angemessenheit von Heizkosten des jeweiligen Verbrauchszeitraumes genutzt werden.

 

Daraus folgt, dass die Angemessenheit von Heizkosten grundsätzlich nur im Zuge der Erstellung der jährlichen Heizkostenabrechnungen über den tatsächlichen Verbrauch des Vorjahres ermittelt werden kann. Mithin bedarf es vom Grunde her einer jährlichen repräsentativen Erfassung von Heizkostenabrechnungen und deren Analyse.

 

Einen Heizkostenrahmen für die Angemessenheit der Vorauszahlungen für Heizkosten zu erstellen, gestaltet sich als äußerst schwierig und kann nur prognostischen Charakter tragen, da die Preisentwicklungen bei Erdgas und Fernwärme nicht voraussehbar sind.

 

 

 

Das bedeutet, dass erneut zum Zeitpunkt der Abrechnungen der tatsächlichen Verbräuche die Angemessenheit der Heizkosten mit der „Angemessenheit“ der Vorauszahlungen abgeglichen werden müsste.    

 

Für den weiteren Arbeitsprozess wird daher vorgeschlagen:

 

1.         Der gegenwärtig vorliegende Heizkostenspiegel, erstellt durch die „Neue Verbrau-      cherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ wird durch die Bürgerschaft aner-            kannt.   Seitens der Verbraucherzentrale liegt dazu uneingeschränkte Zustimmung vor. Die Verwaltung wird kurzfristig eine entsprechende Beschlussvorlage vorberei-    ten.

 

2.         Für die künftige Aktualisierung des Heizkostenspiegels und die Erarbeitung eines Kostenrahmens für angemessene Heizkostenvorauszahlungen wird ähnlich wie bei der Mietspiegelerstellung ein ständiger Arbeitskreis aus Vertretern der Senatsbereiche S 4 und S 3, der Verbraucherzentrale, Vertretern der Wohnungswirtschaft und des Mietervereins sowie der Stadtwerke gebildet. Die Konstituierung dieses Arbeitskreises erfolgt im IV. Quartal 2010.

                    

 

 

                                                                                             

                                                                                             

                                                                                              

Holger Matthäus

 

 

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Beschlüsse

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07.07.2010 - Bürgerschaft - überwiesen

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26.08.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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23.09.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben