Stellungnahme - 2010/AN/1267-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Heizkostenspiegel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Bauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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07.07.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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26.08.2010
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23.09.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Vorbereitung der Sitzung der Bürgerschaft am 07. Juli
2010
Antrag Nr. 2010/AN/1267 Rainer Albrecht (für die Fraktion
der SPD)
Heizkostenspiegel
Für die Hansestadt Rostock liegt seit 2007 ein
Heizkostenspiegel (HKS) vor, welcher durch die „Neue Verbraucherzentrale
in Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ erstellt wurde. 2009 erfolgte eine
Aktualisierung des HKS.
Der HKS ist insgesamt nachvollziehbar strukturiert und kann
aufgrund der Erfassung und Analyse von ca. 12.000 HK-Abrechnungen bei Fernwärme
und 6.000 bei Erdgas als repräsentativ beurteilt werden.
Insofern können die in dem HKS abgebildeten spezifischen
Energiekosten je m² Wohnfläche für zentral- und fernbeheizte Wohnungen als
Grundlage für die Angemessenheit von Heizkosten des jeweiligen
Verbrauchszeitraumes genutzt werden.
Daraus folgt, dass die Angemessenheit von Heizkosten
grundsätzlich nur im Zuge der Erstellung der jährlichen Heizkostenabrechnungen
über den tatsächlichen Verbrauch des Vorjahres ermittelt werden kann. Mithin
bedarf es vom Grunde her einer jährlichen repräsentativen Erfassung von
Heizkostenabrechnungen und deren Analyse.
Einen Heizkostenrahmen für die Angemessenheit der Vorauszahlungen für Heizkosten zu erstellen, gestaltet sich als äußerst schwierig und kann nur prognostischen Charakter tragen, da die Preisentwicklungen bei Erdgas und Fernwärme nicht voraussehbar sind.
Das bedeutet, dass erneut zum Zeitpunkt der Abrechnungen der
tatsächlichen Verbräuche die Angemessenheit der Heizkosten mit der
„Angemessenheit“ der Vorauszahlungen abgeglichen werden
müsste.
Für den weiteren Arbeitsprozess wird daher vorgeschlagen:
1. Der gegenwärtig vorliegende Heizkostenspiegel, erstellt durch die „Neue Verbrau- cherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ wird durch die Bürgerschaft aner- kannt. Seitens der Verbraucherzentrale liegt dazu uneingeschränkte Zustimmung vor. Die Verwaltung wird kurzfristig eine entsprechende Beschlussvorlage vorberei- ten.
2. Für die künftige Aktualisierung des
Heizkostenspiegels und die Erarbeitung eines Kostenrahmens für angemessene
Heizkostenvorauszahlungen wird ähnlich wie bei der Mietspiegelerstellung ein
ständiger Arbeitskreis aus Vertretern der Senatsbereiche S 4 und S 3, der
Verbraucherzentrale, Vertretern der Wohnungswirtschaft und des Mietervereins
sowie der Stadtwerke gebildet. Die Konstituierung dieses Arbeitskreises erfolgt
im IV. Quartal 2010.
Holger Matthäus