Stellungnahme - 2010/AN/1177-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung eines Wendehammers in der Lindenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.06.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Amt für Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Kenntnisnahme
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02.06.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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07.07.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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24.06.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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29.06.2010
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bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Bei den Sanierungsmaßnahmen der Jenaplanschule wurden die Belange des öffentlichen Verkehrs nicht ausreichend berücksichtigt. Der Hauptmangel besteht, wie in der Begründung des Ortsbeirates geschildert, in der fehlenden Wendemöglichkeit. Auf Grund dessen wurde von der mit der Herstellung der schulischen Freiflächen beauftragten Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH im Einvernehmen mit den Fachämtern und dem Ortsamt eine bereits vorliegende Freiflächenplanung verändert, so dass bis zur Herstellung der erforderlichen öffentlichen Verkehrsanlagen in der Lindenstraße das Wenden der Eltern auf dem Schulgelände für einen mittelfristigen Zeitraum möglich ist. Dieser Änderung haben die Schulleitung und der Elternbeirat im Ortsbeirat widersprochen. Die geänderte Freiflächenplanung wird gegenwärtig bereits realisiert.
Die Herstellung der geforderten öffentlichen Verkehrsanlagen, insbesondere der Wendeanlage, ist mit der Umgestaltung des so genannten Lindenquartiers geplant. Eine zeitliche Einordnung hierfür einschließlich der Herstellung der geforderten fußläufigen Verbindung zur Bahnhofstraße liegt noch nicht vor und die erforderlichen finanziellen Mittel für den notwendigen Grunderwerb und den Bau sind demzufolge in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Hansestadt Rostock nicht enthalten. Die Umsetzung im Jahr 2011 würde einen kurzfristigen Planungsbeginn als Voraussetzung für den notwendigen
Grunderwerb erfordern. Die hierfür einzusetzenden Planungsmittel in noch unbekannter Höhe stehen im Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes ebenfalls nicht zur Verfügung.
Aufgrund der fehlenden finanziellen Voraussetzungen für Planung, Grunderwerb und Bauausführung sowie der vorhandenen Übergangslösung wird eine Ablehnung des Antrages empfohlen.
Holger Matthäus