Beschlussvorlage - 2010/BV/1065
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erweiterung der Gewerblichen Bauflächen im Bereich des Rostocker Fischereihafens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Ortsamt 4/Evershagen, Schmarl; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Hafen- und Seemannsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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25.05.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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26.05.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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27.05.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.06.2010
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Beschlussvorschlag:
- Die im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock
in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.12.2009 ausgewiesene Grünfläche
GFL 16.1 soll geändert werden. Sie soll künftig Bestandteil der
Gewerblichen Baufläche G 16.1 sein.
- Der Entwurf der 7. Änderung und die
BilligungBegründung * dazu (Anlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
* durch
Sitzungsdienst der BS redaktionell geändert
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Nr. 7 KVM-V
bereits
gefasste Beschlüsse: Beschluss über den Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock Nr. 01193/05 vom
01.03.2006
Sachverhalt:
In der
Hansestadt Rostock ist ein vermehrter Bedarf an Bauflächen für die Ansiedlung
insbesondere hafenaffiener Industrie und Gewerbe zu verzeichnen. Der
Überseehafen mit seinem besonderen Profil ist als Sondergebiet für die
Ansiedlung maritimer Industrie geeignet.
Die
traditionellen Standorte entlang der Warnow zwischen Schmarl und dem Stadthafen
sind auch heute überwiegend gewerblich geprägt und als Gewerbliche Bauflächen
ausgewiesen. Hier befindet sich auch der Rostocker
Fracht- und Fischereihafens (RFH) als ein
bedeutender, in das Stadtgebiet integrierter Standort.
Mit dem
Hafenentwicklungsplan 2006 liegt ein Entwicklungskonzept für den RFH vor. Die
dort beschriebenen Entwicklungen sind bisher weitgehend eingetreten.
Die
Grenzen der Entwicklung des RFH im Hinblick auf zur Verfügung stehende
Reserveflächen sind erreicht. Die intensive Nutzung aller Flächen im Bereich
des RFH wird notwendig, um der verstärkten Nachfrage insbesondere nach
Vormontage-, Lager- und Umschlagplätzen für Industrieausrüster nachkommen zu
können.
Die
Änderungsfläche stellt eine ca. 3,0 ha große Freifläche dar, die aufgrund der
auf ihr vorhandenen Ablagerungen schwerer für eine gewerbliche Nutzung
erschließbar ist. Deshalb wurde sie ursprünglich im Flächennutzungsplan als
gliederndes Element zwischen der umgebenen gewerblichen Nutzung als Grünfläche
ausgewiesen.
Da der Entwicklung von Flächen in den bestehenden
Hafengebieten der Vorrang gegenüber einer extensiven Flächenerweiterung gegeben
wird, soll die Grünfläche jetzt der gewerblichen Nutzung zugänglich gemacht
werden. Sie soll künftig Bestandteil der sie allseitig umgebenden ca. 83
ha großen Gewerblichen Baufläche des Rostocker Fracht- und Fischereihafens
sein.
Der
vorliegende Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes soll deshalb zur
Auslegung beschlossen werden.
Durch die
geringe Erweiterung der Gewerblichen Baufläche in diesem gewerblich geprägten
Raum werden die Grundzüge der Planung nicht
berührt. Speziell durch die Änderung wird nicht die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
erfordern, vorbereitet oder begründet. Auch Anhaltspunkte für eine mögliche
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b genannten Schützgüter bestehen nicht.
Daher ist
das vereinfachte Planverfahren nach § 13 BauGB anwendbar. Ein Umweltbericht
wird nicht erstellt.