Beschlussvorlage - 2010/BV/1059
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung in Rostock - Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.04.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Beteiligt:
- Archiv der Hansestadt Rostock; Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung; Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
27.05.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
22.06.2010
|
Beschlussvorschriften:
§ 1 Straßenbenennungssatzung der HRO
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Für eine entsprechend der Beplanung dieses Gebietes neu entstehende Straße ist ein Straßenname zu vergeben.
Der Namensvorschlag wurde vom zuständigen Ortsbeirat eingebracht und in der Sitzung am 12.10.2009 mehrheitlich beschlossen.
Die Benennung weicht nicht von den „Grundsätzen der Straßenbenennung“ (vgl. Straßenbenennungssatzung) ab. Es gibt verwaltungsseitig keine Einwände diesen Namen zu vergeben.
22.06.2010 - Hauptausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Auf der
Grundlage der Straßenbenennungssatzung der Hansestadt Rostock § 1 legt der
Hauptausschuss die Benennung der
Verbindungsstraße von „An der Stadtautobahn" zur
„Werftallee" in Warnemünde fest.
Kernerstraße
Beschluss
Nr. 2010/BV/1059:
Auf der
Grundlage der Straßenbenennungssatzung der Hansestadt Rostock § 1 legt der
Hauptausschuss die Benennung der
Verbindungsstraße von „An der Stadtautobahn" zur
„Werftallee" in Warnemünde fest.
Karl F.
Kerner Straße
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
x |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür |
7 |
Dagegen |
2 |
Enthaltungen |
2 |
Herr Prof. Dr. Neßelmann
bringt seinen Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1059-01 (ÄA) ein und legt dazu
das zustimmende Votum des Ortsbeirates Seebad Warnemünde/Diedrichshagen dar.
Da die Straßennamensatzung eine Überschreitung von
24 Zeichen nicht zulässt, eine Namenserläuterung mit kleinen Zeichen unter dem
Straßennamen jedoch ohne ungerechtfertigte Kostenerhöhung zulässig ist, bringt Herr
Jaeger als Kompromissvorschlag seinen Änderungsantrag Nr.
2010/BV/1059-02 (ÄA) ein: