Antrag - 2009/AN/0518
Grunddaten
- Betreff:
-
Anette Niemeyer
Wahlsichtwerbung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.09.2009
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
17.03.2010
| |||
|
05.05.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
24.09.2009
| |||
|
22.10.2009
| |||
|
22.04.2010
|
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine geänderte Sondernutzungssatzung zum Beschluss vorzulegen, in der die kostenlose Nutzung der Laternenmasten für Wahlwerbung der Wahlvorschlagsträger dahingehend eingeschränkt wird, dass pro Wahlvorschlagsträger nur 500 Plakate (Größe bis max. A1) für die gesamte Stadt genehmigt werden. Pro Laternenmast soll nicht mehr als ein Plakat bzw. ein Doppelplakat zugelassen werden. Für die Anbringung soll eine Mindesthöhe von 2,20 m (zwischen Unterkante Plakat und Oberkante Straßenkörper) vorgeschrieben werden.
Begründung:
Wahlen haben eine besondere Bedeutung für den demokratischen Staat und Parteien und Wähler/innengruppen eine besondere Bedeutung für die Wahlen. Deshalb sollte die Stadt das Interesse der Parteien und Wähler/innengruppen nach verstärkter Öffentlichkeitswirksamkeit gerade im Wahlkampf unterstützen.
Allerdings können Gemeinden nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 02.06.2009 für das freie Plakatieren Auflagen erteilen, z. B. zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, der Wahrung des Ortsbildes, der Vermeidung von Verschmutzungen des Straßenraums und der Gewährleistung der Chancengleichheit.
Nach meiner Auffassung besteht nach den Erfahrungen des Wahlkampfes zur Bürgerschaftswahl 2009 und des begonnen Bundestagswahlkampfes in der Hansestadt Rostock dringender Regelungsbedarf.
Im Wahlkampf zur Bürgerschaftswahl hat die Anzahl der an Laternen der Hansestadt Rostock befestigten Werbeträger der Parteien und Wähler/innengruppen allerdings bisher nicht gekannte Ausmaße angenommen. Teilweise sind pro Laterne bis zu 5 so genannte Pappen befestigt worden. Bedingt durch die Witterungsverhältnisse und die schlechte Qualität der Aufhängung stellten die Wahlwerbeträger über einen Zeitraum von 4 Wochen nicht nur ein Ordnungs- und Sauberkeitsproblem sondern auch ein Sicherheitsproblem dar. Besonders für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen sind defekte Pappen auf Geh- und Radwegen und hängende Pappen, die auf Geh- und Radwege ragen, ein Risiko. Darüber hinaus belasten die Wahlwerbeträger die Laternenmasten, die sich ohnehin vielfach nur noch in einem maroden Zustand befinden, zusätzlich. Sie können den Korrosionsschutz beschädigen und erhöhen die auf die Laterne wirkenden Belastungen.
Die vorgeschlagenen Auflagen sollen dem Schutz der Laternenmasten, der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Verschmutzungen dienen. Die Anzahl der Plakate orientiert sich am Grundsatz 1 Plakat je 70 Einwohner/innen, in einer Großstadt 1 Plakat je 100 Einwohner/innen (siehe Begründung zur Mustersatzung Sondernutzungen 2008 des STGB Nordrhein-Westfalen).
Anette Niemeyer
Aufbruch 09
24.09.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine geänderte Sondernutzungssatzung
zum Beschluss vorzulegen, in der die kostenlose Nutzung der Laternenmasten für
Wahlwerbung der Wahlvorschlagsträger dahingehend eingeschränkt wird, dass
pro Wahlvorschlagsträger nur 500 Plakate
(Größe bis max. A1) für die gesamte Stadt genehmigt werden. Pro Laternenmast
soll nicht mehr als ein Plakat bzw. ein Doppelplakat zugelassen werden. Für
die Anbringung soll eine Mindesthöhe von 2,20 m (zwischen Unterkante Plakat und
Oberkante Straßenkörper) vorgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
Vertagt!
22.10.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine geänderte Sondernutzungssatzung
zum Beschluss vorzulegen, in der die kostenlose Nutzung der Laternenmasten für
Wahlwerbung der Wahlvorschlagsträger dahingehend eingeschränkt wird, dass
pro Wahlvorschlagsträger nur 500 Plakate
(Größe bis max. A1) für die gesamte Stadt genehmigt werden. Pro Laternenmast
soll nicht mehr als ein Plakat bzw. ein Doppelplakat zugelassen werden. Für
die Anbringung soll eine Mindesthöhe von 2,20 m (zwischen Unterkante Plakat und
Oberkante Straßenkörper) vorgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis:
Vertagt
zur Wiederbehandlung im 1. Quartal 2010