Stellungnahme - 2010/BV/0851-22 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2018
(Stellungnahme zum Änderungsantrag 2010/BV/0851-19 ÄA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 24.03.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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24.03.2010
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.05.2010
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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09.06.2010
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Mit dem Änderungsantrag 2010/BV/0851-19 ÄA
soll das Haushaltssicherungskonzept mit folgender Änderung beschlossen werden:
Seite 72, 5.5 Fazit
Im 3. Absatz wird nach „zu
treffen.“ eingefügt:
Kommunales Vermögen der öffentlichen
Daseinsvorsorge (z. B. Klinikum, WIRO u.a.m.) ist nicht entbehrlich
und darf nicht veräußert werden.
Vorgesehene Änderung im Haushaltssicherungskonzept:
Aufgrund der erheblichen Altfehlbeträge wird es zwingend
erforderlich sein, über die Nutzung aller Möglichkeiten und Perspektiven, u.a.
auch der Veräußerung entbehrlicher kommunaler Vermögensgegenstände zum
wirtschaftlich geeigneten Zeitpunkt, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Kommunales
Vermögen der öffentlichen Daseinsvorsorge
(z. B. Klinikum, WIRO u.a.m.) ist
nicht entbehrlich und darf nicht veräußert werden.
Wann dieser wirtschaftlich geeignete Zeitpunkt eintritt,
muss jährlich hinsichtlich der einzelnen Veräußerungsmöglichkeiten unter
Beobachtung der jeweiligen Marktsituation herausgearbeitet werden.
Stellungnahme der Verwaltung zum Sachverhalt:
Im 5. Absatz auf Seite 72 des
Entwurfes des Haushaltssicherungskonzeptes wird ausgeführt:
„Zu erforderlichen
strukturellen Veränderungen sowie der Veräußerung entbehrlichen kommunalen
Vermögens unter Beachtung der Bürgerschaftsbeschlüsse wird die Verwaltung bis
Juli 2010 ein strategisches Konzept vorlegen.“
Prüfungsschwerpunkte diese
Konzeptes werden dabei sein:
- Prüfung erforderlicher struktureller Veränderungen
innerhalb der Verwaltung
- Prüfung möglicher Veräußerungen entbehrlichen
kommunalen Vermögens unter Beachtung der Bürgerschaftsbeschlüsse
- finanzielle Würdigung der Funktion der Hansestadt
Rostock als Oberzentrum der Region durch die Landesregierung
- Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit
von Veräußerungen entbehrlicher kommunaler Vermögensgegenstände ohne
Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit dem Ziel der
Überführung in finanzielle Ressourcen
- Prüfung möglicher Anteilsverkäufe an städtische
Gesellschaften ohne Beeinträchtigung der Erfüllung der Daseinsvorsorge
unter Gewährleistung der Interessen der Hansestadt Rostock.
Den Mitgliedern der Bürgerschaft
obliegt das Recht, bei Vorlage des strategischen Konzeptes mögliche Veräußerungen
auf bestimmte Vermögensgegenstände zu konzentrieren.
Jedoch von vornherein ohne
Prüfung Teile kommunalen Vermögens von der möglichen Veräußerung
auszuschließen, hält die Verwaltung für keinen geeigneten Weg und steht
möglicherweise der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des
Haushaltssicherungskonzeptes entgegen.
Im Runderlass zum
Haushaltssicherungskonzept gemäß KV M-V vom Februar 2003 ist dazu geregelt:
„Angesichts der
angespannten Finanzlage muss auch die Veräußerung von kommunalen Vermögen in Betracht
gezogen werden. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen dem
Betriebsaufwand kein unmittelbarer Nutzen gegenübersteht. Voraussetzung ist
allerdings, dass das Vermögen für die jeweiligen Aufgaben nicht mehr benötigt
wird.“
Roland Methling