Änderungsantrag - 2010/BV/0871-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Bei der im südlichen Bereich vorgesehen Fläche für Gemeinbedarf „Kindergarten“ ist die Ordnung und Regelung des ruhenden Verkehrs durch geeignete Planfestsetzungen zu sichern. Es sind zusätzliche Stellplatzflächen im Plan auszuweisen. Außerdem ist die fußläufige Erschließung des Kita- Standortes zu sichern.

 

 

 

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Begründung:

Die Erfahrung an anderen Standorten zeigt, dass auch ein innerstädtischer Kindergarten in den Stoßzeiten erheblichen PKW-Verkehr verursacht. Ein großer Teil der Kinder wird mit dem Auto gebracht. Dadurch besteht zwischen 7.30 und 9.00 und nochmals nachmittags zwischen 15.00 und 17.00 ein hoher Bedarf an Kurzzeitparkplätzen. Zusätzlich werden Parkplätze für die Bediensteten und für die Anlieferung (Küche!) benötigt. Dieser Bedarf ist durch die nach Bauordnung benötigten Stellplätze (4 gemäß dem bereits vorliegenden Bauantrag) nicht abgedeckt. Es ist davon auszugehen, dass diese Parkplätze morgens bereits durch die Beschäftigten belegt sind. Es ist daher absehbar, dass es im Bereich des Kindergartens dadurch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen wird. Dieses Problem wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass an dieser Stelle 3 Erschließungsstraßen zusammen treffen. Ein Fußweg zur Kita fehlt gänzlich.

 

 

 

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Werner Simowitsch

Vorsitzender OBR Stadtmitte

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.03.2010 - Bau- und Planungsausschuss - zurückgezogen

Erweitern

17.03.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen