Stellungnahme - 2009/AN/0777-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung einer Veranstaltungsholding
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.01.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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27.01.2010
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17.03.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Kenntnisnahme
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02.03.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Antrag Nr.. 2009/AN/0777 von
Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09),
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.), Dr. Ulrich Seidel (für die
FDP-Fraktion)
Bildung einer Veranstaltungsholding
Eine
erwünschte Verbindung von gewinnbringenden Betrieben und defizitären Betrieben
ließe sich grundsätzlich verwirklichen, wenn zwischen den einzelnen Betrieben
ein Organschaftsverhältnis begründet werden kann. Wenn jedoch die
Voraussetzungen für die Zusammenfassung nicht erfüllt werden, scheitert diese
Gestaltungsmöglichkeit überwiegend daran, dass das Finanzamt in der Begründung
einer Organschaft eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der Vorschriften im Sinne
des § 42 Abgabenordnung über die Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art
sieht und die Konstruktion nicht anerkennen würde, da Gewinn- und
Verlustbetriebe verbunden würden.
Ist
die grundsätzliche Möglichkeit der Zusammenfassung gegeben, kann die Hansestadt
Rostock als alleinige Anteilseignerin eine Holdinggesellschaft in der
Rechtsform der GmbH gründen. Im Übrigen gelten die allgemeinen für die
Anerkennung von Organschaften im Körperschaftssteuerrecht üblichen Tatbestände
der §§ 14-19 Körperschaftssteuergesetz. Demnach muss eine finanzielle,
wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaften in
den Organträger gewährleistet sein und die Gewinnabführung muss über einen
Ergebnisabführungsvertrag sichergestellt sein.
Einen
finanziellen Effekt hätte die Veranstaltungsholding mit den genannten
Unternehmen somit nicht.
Die
kommunalen Unternehmen, IGA Rostock 2003 GmbH, die Rostocker Messe- und
Stadthallengesellschaft mbH, und der Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock
& Warnemünde sind aufgrund Ihres Gesellschaftszweckes Verlustbetriebe. Der
Zuschuss der Hansestadt Rostock beträgt 5.985 TEUR (HHP 2010). Im Erfolgsplan
der Großmarkt Rostock GmbH ist ein Gewinn in Höhe von 41 TEUR ausgewiesen, der
für eigene Investitionen verwendet werden soll. Der Eigenbetrieb
Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist Sondervermögen der Hansestadt
Rostock und kann deshalb nicht in eine Holding eingebracht werden.
Die
Bildung einer Veranstaltungsholding wäre aufgrund der o. g. Bedingungen nicht
zielführend.
Der
Abschluss von Zielvereinbarungen mit kommunalen Unternehmen kann aufgrund der
neuen steuerlichen Rahmenbedingungen zu einer Umsatzsteuerpflicht führen und
wird derzeit vom Fachamt nicht empfohlen. Die Beteiligung von Dritten an
kommunalen Unternehmen, die auf Zuschüsse angewiesen sind, führt dazu, dass
Leistungsverträge zwischen den Unternehmen, die wiederum umsatzsteuerpflichtig
sind, abgeschlossen werden müssen, wenn der Mitgesellschafter keine Zuschüsse
trägt.
Eine
wie in der Anfrage gewollte Effizienz- und Qualitätssteigerung kann
möglicherweise durch Vernetzung und gegenseitige Abstimmung zwischen den
kommunalen Unternehmen und dem Eigenbetrieb auf Arbeitsebene in einer
Arbeitsgruppe erreicht werden.
Roland
Methling